Wer den Spott hat, muss für Schadensbegrenzung sorgen
Gar nicht rheinisch-fröhlich, sondern irgendwie angefressen wirkten einige Medienkommentare zu Jürgen Rüttgers' Ritterschlag für den Orden "Wider den tierischen Ernst" durch den Aachener Karnevalsverein (AKV), Ende Januar 2010. Sicher, es ist Vorwahlzeit und da schaut man schon mal genauer hin, ob sich die Matadore irgendwelche Blößen geben. Aber ausgerechnet bei einem Event mit diesem Motto?
Vor allem BILD (NRW-Landesausgaben vom 2. und 3.2., s. Ausriss) wollte dem MP ans Leder: Alte Witze, Verunglimpfung der Westfalen und die Nutzung fremder Federn wurden eher tierisch statt satirisch bemüht, so als ob dessen auch aus dem Parlament bekannte Neigung zum Spott, vorgetragen in der Aachener Ritter-Rede, aus einer Regierungserklärung stammte. Und dann, so der WDR, fordert gar die SPD als Spaßverderber "im Landtag auch noch in einer 'dringlichen Anfrage', Rüttgers solle Rechenschaft übers Zustandekommen seiner Büttenrede ablegen." Tatsächlich? Und mitten im Gesamtkunstwerk Karneval?Dass gerade in dieser Jahreszeit im Rheinland das große Füllhorn der hübsch derben, zum Verwechseln ähnlichen Witze und der zwar Wärme spendenden, aber häufig nicht eben originellen Lieder reichlich überfließt, gehört doch wohl bei Politikern – und eventuell selbst bei Urheberrechtlern – zum Einmaleins.
Die Bediensteten des neuen Ritters – logisch, ohne Arbeiterhelm konnte er nicht auftreten! – sahen sich dennoch zu Schadensbegrenzung veranlasst. BILD war dabei: "Die Rede bestand aus mehreren Bausteinen", erklärte ein Pressereferent der Staatskanzlei, "aber die Gesamtkomposition stammt von Herrn Rüttgers."