Norddeutscher Filmpreis
Gründungsjahr: 2006, Ort der Verleihung: Lübeck, Gesamtdotierung: 65.000 EUR
Die Auszeichnung ist eine Erweiterung und Fortsetzung des ehemaligen MSH Filmpreises. Die MSH-Gesellschaft zur Förderung audiovisueller Werke in Schleswig-Holstein mbH ist 2007 im Zuge der Gründung einer gemeinsamen Filmförderung der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein aufgelöst worden. Die Filmförderungen aus Hamburg und Schleswig-Holstein vergeben nun unter Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH gemeinsam den Preis. Seit 2009 wird der Preis von den Landesregierungen Hamburg und Schleswig-Holstein ausgelobt, die FFHSH übernimmt weiterhin die Organisation und Ausrichtung der Preisverleihung. Im Jahr 2009 wurde das Preisgeld um 20000 € erhöht und eine weitere Preiskategorie, der Norddeutsche Filmpreis für den "Besten Fernsehfilm", eingeführt.
Im Zuge aktueller Sparbemühungen hat die Landesregierung von Schleswig-Holstein den Norddeutschen Filmpreis im Mai 2010 zur Disposition gestellt.
Der Norddeuschte Filmpreis wurde im November 2010 zum vorerst letzten Mal verliehen. Bemühungen um eine Neuauflage des Preises laufen.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
Mitte Juni 2010 - genaues Datum wird noch bekannt gegeben. |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Einzureichen sind: Einreichformular (6x), Einseitige Synopsis (6x), Filmographie der Regisseurin bzw. des Regissseurs (6x), DVD-Kopie (6x)
Teilnahmebedingungen:
Der einzureichende Dokumentarfilm sollte eine Mindestlänge von 52 Minuten haben und seine Uraufführung auf einem Filmfestival oder im Kino gehabt haben bzw. im Free-TV ausgestrahlt worden sein. Die Regisseurin/der Regisseur sollte entweder ihren/seinen ersten Wohnsitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein haben oder die Dreharbeiten sollten überwiegend in Norddeutschland stattgefunden haben bzw. sollte die Region Norddeutschland wird durch den Dokumentarfilm auf besondere Art repräsentiert werden.