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Deutsch-Polnischer Journalistenpreis

Gründungsjahr: 1997, Ort der Verleihung: wechselnd in D und PL, Gesamtdotierung: 15.000 EUR

Deutsch-Polnischer Journalistenpreis - Kategorie Hörfunk
Fördermaßnahme: Hauptpreis
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Bilaterale Beziehungen
Datenbank-ID: 2177 / 5206
Dotierung:
5.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Rahmenveranstaltung: der Deutsch-Polnischen Medientage
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Kostenerstattung

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle Deutsch-Polnischer Journalistenpreis
Heidrun Müller
Archivstr. 1
01097 Dresden
TEL.: (0351) 564 1332
FAX: (0351) 564 1359
dpjp [ät] sk.sachsen.de
www.sk.sachsen.de PREIS-WEBSEITE: www.deutsch-polnischer-journal ...
Beschreibung
Der Deutsch-Polnische Journalistenpreis will die besten Beiträge prämieren, in denen über das jeweilige Nachbarland fair und offen berichtet wurde und die im Vorjahr in Printmedien, Hörfunk oder Fernsehen erstmalig gedruckt, gesendet oder im Internet veröffentlicht wurden.
"Die eingereichten Veröffentlichungen sollen konkret dazu beitragen, das Wissen von Deutschen und Polen übereinander zu erweitern, das gegenseitige Verständnis von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft zu verbessern, das Alltagsleben auf beiden Seiten dem jeweiligen Nachbarn näherzubringen und das Zusammenleben in der Europäischen Union zu fördern. In den Beiträgen können sämtliche Aspekte des deutsch-polnischen Verhältnisses thematisiert werden. Bevorzugt werden Beiträge mit einem Bezug zur aktuellen Entwicklung im Nachbarland. Aber auch Artikel und Sendungen, die sich mit der schwierigen gemeinsamen deutsch-polnischen Geschichte auseinandersetzen, haben eine gute Chance, prämiert zu werden."
Der Deutsch-Polnische Journalistenpreis wird von den drei Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen, den drei Woiwodschaften Lebuser Land, Niederschlesien und Westpommern sowie der Robert Bosch Stiftung und der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit gestiftet und während der Deutsch-Polnischen Medientage verliehen.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch, polnisch



Teilnahmebedingungen:
Bewerben können sich deutsch- und polnischsprachige Journalisten, Sender und Verlage aus Deutschland und Polen mit Beiträgen und Sendungen aus dem Hörfunk, die bereits veröffentlicht wurden. Jeder Journalist kann nur einen Beitrag einsenden. Für Sender und Verlage gilt pro Sparte maximal ein Beitrag.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt



Mitglieder:
2012: FACHJUROREN: Jacek Kaminski, Agata Kondzinska, Dorota Zyn, Bogna Koreng, Helga Hirsch, Thomas Rautenberg; TEILNEHMENDE INSTITUTIONEN: Gabriela Wiatr (Marschallamt Woiwodschaft Westpommern), Thomas Braune (Staatskanzlei Brandenburg), Miroslawa Dulat (Marschallamt Woiwodschaft Lebuser Land), Dagmara Turek-Samól (Marschallamt Woiwodschaft Niederschlesien), Steffen Große (Sächsische Staatskanzlei), Andreas Timm (Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern), Christine Arlt-Palmer (für: Robert Bosch Stiftung), Adam Krzeminski (für: Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit) 

Finanzierung
Träger/Stifter:
Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit
Robert Bosch Stiftung
Land Mecklenburg-Vorpommern
Land Brandenburg
Freistaat Sachsen

Spartenzuordnung
Medien/Publizistik > Hörfunk Hauptsparte 
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