Aufenthaltsstipendium: Schwalenberg-Stipendium des Landesverbandes Lippe und der Stadt Schieder-Schwalenberg
Gründungsjahr: 1978/1979, Ort der Verleihung: Lemgo, Gesamtdotierung: 5.600 EUR
Das Stipendium richtet sich an bildende KünstlerInnen aller Sparten, die in der Malerstadt Schwalenberg leben und arbeiten möchten. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Bildenden Kunst an einer Hochschule oder Fachhochschule, kontinuierliches künstlerisches Arbeiten, sowie eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Da sich die Förderung an junge Künstler zu Beginn ihres Berufslebens richtet, sollte der Studienabschluss / das Meisterschülerjahr nicht länger als 7 Jahre zurückliegen.
Ziel des Stipendiums ist die Förderung junger Bildender Künstler. Damit einher geht eine Etablierung Schwalenbergs als Ort einer lebendigen zeitgenössischen Kunstszene in Anknüpfung an die Tradition der Künstlerkolonie Schwalenbergs. Durch die künstlerische Arbeit soll die Malerstadt Schwalenberg neue Impulse erhalten, die der kulturellen Entwicklung der Region zugute kommen soll.
Die Stipendiaten leben und arbeiten im Künstlerhaus, das neben Appartements für Künstler ein Gemeinschaftsatelier mit einem idyllischen Blick über das Tal bietet.
Zum Ende des Stipendiums richtet der Landesverband Lippe eine Abschlussausstellung aus, des Weiteren wird ein Katalog mit Arbeiten des Stipendiaten publiziert.
Bewerbung: Möglich
Bewerbungsfrist:
14.2.2025 |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Anschreiben, Lebenslauf, Kopie Zeugnis Studium, Projektvorhaben für die Zeit des Stipendiums und Fotos von Ihren bisherigen Arbeiten.
Bitte nur Bewerbungsmappen im üblichen A4 Format, keine Übergrößen, keine Originale. Zur Rücksendung einen frankierten Umschlag beilegen. Digitale Bewerbungen nur im PDF Format an: m.granados[ät]landesverband-lippe.de
Teilnahmebedingungen:
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Bildenden Kunst an einer Hochschule oder Fachhochschule, kontinuierliches künstlerisches Arbeiten, sowie eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Der Studienabschluss / ds Meisterschülerjahr sollte nicht länger als 7 Jahre zurück liegen.