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Kunstpreis der Landeshauptstadt Dresden

Gründungsjahr: 1993 (1959), Ort der Verleihung: Dresden, Gesamtdotierung: 5.000 EUR

Förderpreis der Landeshauptstadt Dresden
Fördermaßnahme: Förderpreis
Zielgruppe: Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Lokal
Datenbank-ID: 1165 / 20198
Dotierung:
5.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, von Peter Götz Güttler gestalteter Bronzeapfel, Öffentl. Veranstaltung
Der Kunst- und Förderpreis kann ganz oder geteilt bis zu einer Gesamthöhe von 5.000 EUR zu gleichen Teilen an Personen (Persönlichkeiten oder Ensembles) oder an juristische Personen (z. B. Vereine) unabhängig vom Genre verliehen werden. Die Jury kann beschließen, dass der Kunstpreis in einem Jahr nicht oder ebenfalls als Förderpreis verliehen wird.

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Johannes Schulz
Königsstr. 15
01097 Dresden
TEL.: (0351) 488 89 20
FAX: (0351) 488 89 23
kultur-denkmalschutz [ät] dresden.de
www.dresden.de PREIS-WEBSEITE: www.dresden.de/kultur ...
Beschreibung
Der Bedeutung Dresdens als einer traditionsreichen Kulturstadt Europas entsprechend, stiftet der Oberbürgermeister zur Pflege und Förderung zeitgenössischer Kunstleistungen den "Kunstpreis der Landeshauptstadt Dresden".
Der Kunstpreis wird jährlich an Künstler und Künstlerinnen oder Ensembles mit anerkanntem künstlerischen Werk verliehen. Er wird an Personen oder Ensembles vergeben, die in Dresden einen Schwerpunkt ihrer künstlerischen Arbeit haben oder deren Werk von großer Bedeutung für die Stadt ist.
 
Der Förderpreis wird jährlich an Künstlerinnen und Künstler oder Ensembles mit anerkanntem künstlerischem Werk verliehen. Er wird an Personen oder Ensembles vergeben, die in Dresden einen Schwerpunkt ihrer künstlerischen Arbeit haben oder deren Werk von großer Bedeutung für die Stadt ist.
Vorschläge können bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden. Vorschlagsberechtigt sind Dresdner Verbände, Vereine, Kultureinrichtungen, der Ausschuss für Kultur der Landeshauptstadt Dresden und der Geschäftsbereichsleiter Kultur der Landeshauptstadt Dresden.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:k.A.

Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
1. als geborene Mitglieder:
- Geschäftsbereichsleiter Kultur
- Leiter/Leiterin des Amtes für Kultur und Denkmalsschutz
2. als berufene Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode:
- vier Mitglieder des Ausschusses für Kultur
- sechs Fachjuroren und Fachjurorinnen (je Kunstgenre eine geeignete Persönlichkeit, die
vom Ausschuss für Kultur vorgeschlagen wird und dem geistig-kulturellen Leben Dresdens
verbunden ist).
Die Berufung der Jury erfolgt durch den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden.
Den Vorsitz der Jury hat der Geschäftsbereichsleiter Kultur.
Bei Stimmgleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden der Jury doppelt.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Landeshauptstadt Dresden

Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > ohne Spartenschwerpunkt Hauptsparte 
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
Darstellende Kunst > Darstellende Kunst allgemein ---------- 
Design/Gestaltung > Design allgemein ---------- 
Film > Film allgemein ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
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