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Filmstiftung Nordrhein-Westfalen

Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: Düsseldorf

Filmstiftung Nordrhein-Westfalen - Vorbereitungsförderung
Fördermaßnahme: Projektförderung
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: Sonstiges, alle zwei Monate
Reichweite: National
Datenbank-ID: 898 / 4844
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Kaistr. 14
40221 Düsseldorf
TEL.: (0211) 93 05 00
FAX: (0211) 93 05 05
info [ät] filmstiftung.de
www.filmstiftung.de
Beschreibung
1991 gegründet ist die Filmstiftung NRW mit einem jährlichen Förderbudget von 35 Mio. Euro die finanzstärkste Länderförderung Deutschlands. Zu den Gesellschaftern zählen WDR und Land Nordrhein-Westfalen, das ZDF, RTL und die Landesanstalt für Medien. Ziel des Unternehmens ist die Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft im Land Nordrhein-Westfalen.

So fördert die Filmstiftung NRW Filme für Kino und Fernsehen in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Stoff- und Projektentwicklung, über die Produktion sowie Verleih und Vertrieb. Hinzu kommt die Förderung von Kinos. In ihrer Verantwortung für das Film- und Medienland hält sie zahlreiche Beteiligungen wie z.B. an der Internationalen Filmschule Köln, dem AV-Gründerzentrum oder auch German Films.

2011 wurde die Filmstiftung NRW erweitert zum integrierten Förderhaus für Film und Medien. Neben der Förderung gehören heute auch Standortmarketing und Standortentwicklung zu ihren Aufgaben. Hierzu übernahm sie das Mediencluster NRW und öffnete sich für die Förderung von innovativen Medieninhalten. Damit ist die Film- und Medienstiftung NRW nun zentraler Ansprechpartner für Medien in NRW.


Vgl. auch die HÖRSPIELFÖRDERUNG der Filmstiftung NRW.
 
Die Vorbereitungsförderung ermöglicht Produzenten die Unterstützung der Kosten bis zum ersten Drehtag. Besonders für rechercheintensive Projekte sowie für z.B. Kostüm- und Historienfilme, die einer sorgfältigen Vorbereitung bedürfen, steht mit der Vorbereitungsförderung ein Instrumentarium zur Verfügung, das diese Kosten abdeckt.
Ein Produzent kann bis zu 100.000 Euro Förderung als zinsloses und bedingt rückzahlbares Darlehen erhalten. Bedingt rückzahlbar heißt, dass bei der Verfilmung des Stoffes das Darlehen an die Filmstiftung zurückfließt.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch,englisch

Bewerbungsunterlagen:
Einzureichen ist ein Antrag in 11-facher Ausfertigung. Zum Antrag gehören ein Drehbuch und eine Kalkulation.
Formular: http://www.filmstiftung.de/Foerderungen/Vorbereitung/antrag_vorbereitung.php

Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind Produzenten mit Unternehmensniederlassung in Deutschland.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen


Finanzierung
Träger/Stifter:
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
SAT.1
ProSieben
Land Nordrhein-Westfalen

Erg. Förderer/Sponsoren:
Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen

Spartenzuordnung
Film > Film-/Videoproduktionen Hauptsparte 
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