Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung - Projektförderung
Gründungsjahr: , Ort der Verleihung:
Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung - Druckkostenzuschüsse
Die Stiftung fördert wissenschaftliche Arbeiten zum politischen Exil durch Druckkostenzuschüsse, Beihilfen für Sachausgaben, Archivreisen sowie Unterstützungen für wissenschaftliche Veranstaltungen.
Die Forschung zum politischen Exil muss satzungsgemäß genau definierten Kriterien genügen:
"Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist, das Wirken der demokratischen Opposition im Exil gegen die totalitäre Herrschaft Hitlers sowie der Folgen dieses Wirkens für Deutschland nach dem Kriege in Erinnerung zu rufen und diese Erinnerung für künftige Generationen zu bewahren."
(§ 2, Abs. 1 der Satzung der Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung)
Es werden in der Regel Dissertationen und Habilitationsschriften sowie Arbeiten ausgewiesener Wissenschaftler (Monographien, Sammelwerke, Quelleneditionen und Hilfsmittel der Forschung) gefördert.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Teilnahmebedingungen:
Anträge sollten bis zum 01. März eines Jahres (für die Frühjahrssitzung des Beirats) bzw. bis zum 01. September (für dessen Herbstsitzung) der Stiftung in einfacher Ausfertigung vorliegen.
Der Antrag auf Druckkostenbeihilfe muss vom Verfasser oder Herausgeber gestellt werden.
Die folgenden Unterlagen sind beizufügen:
- der vollständige und endgültige Text der Arbeit. Die Veröffentlichung soll benutzerfreundlich eingerichtet sein, also nach Möglichkeit Indices (Personen- und Organisationsregister) und ein Resümee der Forschungsergebnisse enthalten;
- Lebenslauf des Antragstellers unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdeganges, ggfs. mit Schriftenverzeichnis;
- im Falle von Dissertationen und Habilitationsschriften die gutachterliche Empfehlung eines Betreuers
- Vertragsangebote von möglichst zwei Verlagen, die sich hinsichtlich der Kalkulation, Ausstattung, Auflage, Frei-, Beleg- und Rezensionsexemplare, Autorenpflichten und -vergütung im Rahmen der bei vergleichbaren Veröffentlichungen üblichen Konditionen halten müssen;
- eine Erklärung, dass Druckkostenzuschüsse von dritter Seite weder beantragt noch gewährt sind.
Mit der Annahme einer Druckbeihilfe sind folgende Verpflichtungen des Autors oder Herausgebers verbunden:
die Veröffentlichung muss auf der dem Titel gegenüberliegenden Seite den Vermerk tragen: „Veröffentlicht mit Unterstützung der Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung Hamburg“
In der Einleitung oder dem Vorwort ist auf die Druckkostenbeihilfe hinzuweisen.
Die zwei kostenlosen Belegexemplare sind der Stiftung unverzüglich nach Verlagsauslieferung zur Verfügung zu stellen; der Stiftung muss die Möglichkeit eingeräumt werden, für eigene Zwecke weitere Exemplare zum Buchhandelsrabatt zu erwerben. Der Beihilfeempfänger ist gehalten, die ihm bekannt werdenden Buchbesprechungen in einer Kopie an die Stiftung weiterzugeben.
Im Übrigen gelten die im Bewilligungsbescheid genannten Bedingungen.