Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung - Projektförderung
Gründungsjahr: , Ort der Verleihung:
Die Stiftung fördert wissenschaftliche Arbeiten zum politischen Exil durch Druckkostenzuschüsse, Beihilfen für Sachausgaben, Archivreisen sowie Unterstützungen für wissenschaftliche Veranstaltungen.
Die Forschung zum politischen Exil muss satzungsgemäß genau definierten Kriterien genügen:
"Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist, das Wirken der demokratischen Opposition im Exil gegen die totalitäre Herrschaft Hitlers sowie der Folgen dieses Wirkens für Deutschland nach dem Kriege in Erinnerung zu rufen und diese Erinnerung für künftige Generationen zu bewahren."
(§ 2, Abs. 1 der Satzung der Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung)
Vergeben werden Beihilfen zur Herstellung von Arbeitsunterlagen (z.B. Kopierkosten), für Aufwendungen zur Quellensicherung (z.B. Verfilmungskosten; Erwerbung privater Papiere) sowie in besonders begründeten Fällen zur Abgeltung von Leistungen Dritter (z.B. Übersetzungskosten; Transkriptions- oder Redaktionskosten bei Editionen).
In der Regel werden nur Dissertationen und Habilitationsschriften sowie Arbeiten ausgewiesener Wissenschaftler (Monographien, Quelleneditionen und Hilfsmittel der Forschung) gefördert. Das Forschungsvorhaben muss so weit fortgeschritten sein, dass die Qualität des Arbeitsergebnisses bereits erkennbar ist. Bei Aufwendungen zur Quellensicherung ist die Übernahme des Schriftguts durch eine archivische Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland Bedingung.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Teilnahmebedingungen:
Anträge sollten bis zum 01. März eines Jahres (für die Frühjahrssitzung des Beirats) bzw. bis zum 01. September (für dessen Herbstsitzung) der Stiftung in einfacher Ausfertigung vorliegen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine ausführliche Darlegung von Zielsetzung und Stand des Projekts mit einem Zeitplan der bis zu seinem Abschluss nötigen Arbeitsschritte;
- ein tebellarischer Lebenslauf des Antragstellers unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werdeganges, ggfs. mit Schriftenverzeichnis;
- im Falle von Dissertationen und Habilitationsschriften die gutachterliche Empfehlung eines Betreuers;
- eine begründete Darlegung der zu fördernden Maßnahme mit Kosten- und Zeitplan.
Mit der Annahme der Sachbeihilfe verpflichtet sich der Empfänger:
- in der Einleitung oder dem Vorwort des fertiggestellten Manuskripts bzw. der Veröffentlichung auf die Beihilfe der Herbert und Elsbeth Weichmann-Stiftung hinzuweisen;
- der Stiftung zwei kostenlose Belegexemplare des Manuskripts bzw. der Veröffentlichung unverzüglich nach Fertigstellung oder nach Verlagsauslieferung zur Verfügung zu stellen. Bei einer Verlagspublikation muss der Stiftung die Möglichkeit eingeräumt werden, für eigene Zwecke weitere Exemplare zum Buchhandelsrabatt zu erwerben. Der Beihilfeempfänger ist gehalten, die ihm bekannt gewordenen Buchbesprechungen in einer Kopie an die Stiftung weiterzugeben.
- nach Rückkehr von auswärtigen Archivstudien der Stiftung einen Bericht über den Erfolg der Reise und eine Einschätzung von Inhalt und Qualität des gefundenen Materials zukommen zu lassen.
- bei langfristigen Projekten die Stiftung jährlich über den Stand der Arbeit zu informieren.
Im Übrigen gelten die im Bewilligungsbescheid genannten Bedingungen.