Emmy Noether-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
Gründungsjahr: 1999, Ort der Verleihung: Bonn
Das Programm ist nach Emmy-Noether benannt, die als bedeutendste Mathematikerin der neueren Zeit gilt. Sie war die erste Frau, die an der Universität Göttingen habilitiert wurde, obwohl den Frauen dieses Recht offiziell erst 1920 zugestanden wurde. Sie emigrierte nach der Entziehung der Lehrbefugnis in Göttingen 1933 in die USA und hat dort bis zu ihrem Tode 1935 unter anderem in Princeton gearbeitet, unter anderem auch mit Einstein und Weyl zusammen.
Mit dem Programm soll besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aller Disziplinen ein Weg zu früher Selbständigkeit eröffnet werden; in diesem - hier nur beispielhaft für andere wissenschaftliche Förderangebote genannten - Programm ist der DFG die Förderung des weiblichen Nachwuchses ein besonderes Anliegen, dessen Umsetzung regelmäßig evaluiert wird.
Den Geförderten soll die Möglichkeit gegeben werden, über einen zusammenhängenden Zeitraum von fünf Jahren durch einen Forschungsaufenthalt im Ausland und eine anschließende eigenverantwortliche Forschungstätigkeit im Inland, verbunden mit der Leitung einer eigenen Nachwuchsgruppe sowie qualifikationsspezifischen Lehraufgaben in angemessenen Umfang, die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrer/in zu erlangen. Damit soll ein Weg eröffnet werden, auf dem man auch ohne die übliche Habilitation Hochschullehrer/in werden kann.
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vergibt die DFG weitere Forschungs-, Habilitanden-, Doktoranden- und Postdoktorandenstipendien und veranstaltet Forschungsvorhaben begleitende Programme wie das Heisenberg-Programm.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch,englisch
Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigung:
Nachwuchswissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen
- in der Regel mindestens zwei bis maximal vier Jahren Postdoc-Erfahrung,
- substantielle internationale Forschungserfahrung, in der Regel nachgewiesen durch mindestens zwölfmonatige wissenschaftliche Auslandserfahrung während der Promotion oder in der Post Doc-Phase oder durch gleichwertige wissenschaftliche Kooperationen mit Forschern im Ausland (die Kooperation kann beispielsweise durch einschlägige Publikationen nachgewiesen werden),
- zügig abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung.