Dorothea-Erxleben-Programm
Gründungsjahr: 1993, Ort der Verleihung: Hannover
Die geförderten Wissenschaftlerinnen oder Künstlerinnen erhielten unmittelbar nach der Promotion, der Meisterklasse, dem Konzertexamen oder einer entsprechenden besonderen künstlerischen Leistung die finanzielle Möglichkeit auf Basis einer BAT IIa Stelle für drei Jahre, sich für eine Habilitation zu qualifizieren oder den Nachweis für die Berufung zur Professorin zu erbringen. Das Programm wurde nach Dorothea Erxleben benannt, die als erste deutsche Frau an einer deutschen Hochschule (Halle) den Doktortitel erhielt. Das 1993 ins Leben gerufene Programm des Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur sollte Künstlerinnen und promovierte Wissenschaftlerinnen an den Niedersächsischen Hochschulen fördern.
Mit Auslaufen des Hochschulwissenschaftsprogramms Ende 2006 wurde die Förderlinie für Universitäten und Fachhochschulen eingestellt; fortgeführt wird aber die Förderung von Frauen an den künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen durch Stipendien.
Mit der Annahme des Stipendiums hat die Stipendiatin zugleich ihre Bereitschaft zu erklären, einen Lehrauftrag bis zu 2 SWS anzunehmen, der gesondert vergütet wird.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Gefördert werden Künstlerinnen und promovierte Wissenschaftlerinnen an den Niedersächsischen Hochschulen.
Die Anträge müssen in zweifacher Ausfertigung folgende Unterlagen enthalten:
- tabellarischer Lebenslauf
- Darstellung des künstlerischen Werdegangs
- künstlerisches OEuvre: Kataloge oder andere Dokumentationen der
künstlerischen Arbeit (keine Originale)
- Nachweis des Abschlusses der Meisterklasse, des Konzertexamens oder entsprechender besonderer künstlerischer Leistungen (falls dies noch nicht abgeschlossen ist, genügt die Benotung durch den Referenten oder die Referentin)
- Beschreibung des künstlerischen Vorhabens (maximal 2 Seiten)
- Zusage der künstlerischen Betreuung durch eine hauptamtliche
Hochschullehrerin oder einen hauptamtlichen Hochschullehrer der
einstellenden Hochschule und Stellungnahme zur Eignung des künstlerischen Vorhabens für eine weitere Qualifizierung
- Referenz einer weiteren Hochschullehrerin oder eines weiteren
Hochschullehrer, die oder der nicht der einstellenden Hochschule angehört