Raymond-Aron-Preis - Übersetzerpreis für geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte
Gründungsjahr: 1986, Ort der Verleihung: Berlin + Paris, Gesamtdotierung: 20.000 EUR
Die DVA-Stiftung vergibt seit 1986 den Übersetzerpreis für geistes- und sozialwissenschaftliche Projekte, der 2005 den Namen Raymond-Aron-Preis annahm.
Die DVA-Stiftung verfolgt mit diesem Programm das Ziel, den intellektuellen Dialog zwischen deutscher und französischer Kultur zu verstärken. Indem die DVA-Stiftung thematisch wichtige und formal gelungene Übersetzungsprojekte auszeichnet, will sie das Übersetzen als Instrument interkultureller Verständigung fördern. Mit dem Preis sollen vorrangig solche Projekte gewürdigt werden, von denen der Bewerber überzeugend begründet, dass sie eine Schlüsselfunktion bei der Vermittlung signifikanter Bewegungen und Entwicklungen in beiden Kulturen ausüben können. Der Preis wird in Form eines Stipendiums für je ein deutsches und ein französisches Übersetzungsprojekt verliehen.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch, französisch
Bewerbungsunterlagen:
Die Ausschreibung richtet sich an Bewerber, die bereits gelungene Übersetzungen veröffentlicht haben. Die Kandidaten reichen ein Exemplar des Originalwerkes ein und fügen folgende Unterlagen in siebenfacher Ausfertigung bei:
- Lebenslauf und Liste der bisher veröffentlichten Übersetzungen
- Angaben zu Autor, Titel und Erscheinungsjahr des zu übersetzenden Werks sowie eine kurze Beschreibung seiner Thematik und seiner Bedeutung im Kontext der Ursprungs- und Zielkultur (Umfang maximal zwei Seiten)
- Übersetzungsprobe von etwa zehn Seiten einer besonders relevanten Stelle aus dem vorgestellten Text sowie die Kopie der entsprechenden Passage aus dem Original
- Angaben zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit für die Übersetzung.
Teilnahmebedingungen:
Hinweis: Bei noch nicht abgeschlossenem Verlagsvertrag sollten sich die Bewerber erkundigen, ob die Übersetzungsrechte noch frei sind.
Es wird erwartet, dass die Preisträger das Manuskript der Übersetzung innerhalb von zwei Jahren publikationsreif vorlegen.