Prußen-Preis
Gründungsjahr: 1980, Ort der Verleihung: Potsdam
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Verfügbare Mittel der Stiftung dürfen nur für die verfassungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
2. Zweck der Stiftung ist, die Erforschung, Dokumentation und Pflege des prußischen Kulturerbes.
3. Der Stifiungszweck wird verwirklicht durch:
- finanzielle Förderung zum Erhalt, Erweiterung und Verbreitung prußisch relevanten Schrifttums, Kunstwerken und Kommunikationsmitteln jeder Art.
- Erforschung, Dokumentation und Präsentation prußischen Kulturgutes.
- Vergabe des „Prußen-Preises“ an Personen oder Einrichtungen, die sich um die Pflege des prußischen Kulturerbes verdient gemacht haben, falls Mittel hierfür vorhanden sind.
Bewerbung: Nicht möglich
Teilnahmebedingungen:
Die Vergabe des "Prußen-Preises" erfolgt an Personen oder Einrichtungen, die sich um die Pflege des prußischen Kulturerbes verdient gemacht haben, falls Mittel hierfür vorhanden sind.