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Pro-Musica-Plakette

Gründungsjahr: 1968, Ort der Verleihung: Eine bundeszentrale Veranstaltung pro Jahr, anschließend regionale Folgeveranstaltungen.

Fördermaßnahme: undotierte Ehrung
Zielgruppe: Amateure, instrumentale Laienmusikvereinigungen
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: National
Datenbank-ID: 1448 / 2839
   
Verleihung: Termin:  Bundeszentrale Veranstaltung am Sonntag Laetare (3 Wochen vor Ostern), Anschlussveranstaltungen ab Mai.
Rahmenveranstaltung: Tage der Chor- und Orchestermusik
Weitere Aufwendungen: Pro-Musica-Plakette aus Bronze, Öffentl. Veranstaltung

Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO)
Lorenz Overbeck
Cluser Straße 5
78647 Trossingen
TEL.: (07425) 83 12
FAX: (07425) 215 19
info [ät] orchesterverbaende.de
www.orchesterverbaende.de PREIS-WEBSEITE: www.orchesterverbaende.de/inde ...
Bundesvereinigung Deutscher Chor- und Orchesterverbände
Geschäftsführender Verband: BDO
Lorenz Overbeck
Cluser Straße 5
78647 Trossingen
TEL.: (07425) 83 12
FAX: (07425) 215 19
info [ät] orchesterverbaende.de
www.orchesterverbaende.de
PREIS-WEBSEITE:  www.orchesterverbaende.de ...
Beschreibung
Die PRO MUSICA-Plakette wurde im Jahre 1968 durch Bundespräsident Heinrich Lübke als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben. Die Plakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra sowie die Inschrift PRO MUSICA FÜR VERDIENSTE UM INSTRUMENTALES MUSIZIEREN; die Rückseite zeigt den Bundesadler.

Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Eine nachträgliche Verleihung bei einem über 100-jährigen Bestehen ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: Bewerbungen bis zum 01. Juli des Vorjahres | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
ausgefüllter Antrag, Nachweis über Gründungszeit und Kontinuität, kurzer Abriss der Geschichte, Konzertprogramme, Presseberichte der letzten fünf Jahre, Bescheinigung der Stadt über die kulturelle Betätigung.

Teilnahmebedingungen:
Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Dabei ist insbesondere die Arbeit der Musikvereinigung in den vor dem Antrag liegenden fünf Jahren zu würdigen.
Die entsprechenden Antragsformulare sind beim BDO (je zweifach) erhältlich und müssen mit den angegebenen Unterlagen mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum schriftlich beim BDO eingereicht werden.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
Der Empfehlungsausschuß besteht aus vier Mitgliedern. Je ein Mitglied wird bestellt von der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO), dem Bund Deutscher Liebhaberorchester, der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Der Bundespräsident
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Weitere Beteiligte
Veranstalter: Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO)
Spartenzuordnung
Musik > besondere Verdienste Hauptsparte 
Musik > Musik allgemein ---------- 
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