Pro-Musica-Plakette
Gründungsjahr: 1968, Ort der Verleihung: Eine bundeszentrale Veranstaltung pro Jahr, anschließend regionale Folgeveranstaltungen.
Die PRO MUSICA-Plakette wurde im Jahre 1968 durch Bundespräsident Heinrich Lübke als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben. Die Plakette zeigt auf der Vorderseite eine Musizierende mit Lyra sowie die Inschrift PRO MUSICA FÜR VERDIENSTE UM INSTRUMENTALES MUSIZIEREN; die Rückseite zeigt den Bundesadler.
Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Eine nachträgliche Verleihung bei einem über 100-jährigen Bestehen ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
Bewerbungen bis zum 01. Juli des Vorjahres |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
ausgefüllter Antrag, Nachweis über Gründungszeit und Kontinuität, kurzer Abriss der Geschichte, Konzertprogramme, Presseberichte der letzten fünf Jahre, Bescheinigung der Stadt über die kulturelle Betätigung.
Teilnahmebedingungen:
Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Dabei ist insbesondere die Arbeit der Musikvereinigung in den vor dem Antrag liegenden fünf Jahren zu würdigen.
Die entsprechenden Antragsformulare sind beim BDO (je zweifach) erhältlich und müssen mit den angegebenen Unterlagen mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum schriftlich beim BDO eingereicht werden.