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Spielstättenprogrammpreis Rock, Pop, Jazz

Gründungsjahr: 2012, Ort der Verleihung: Wechselnd, Gesamtdotierung: 900.000 EUR

Fördermaßnahme: Bezuschussung von Veranstaltungen/Ausstellungen
Zielgruppe: Professionelle, Clubs; Spielstätten
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: National
Datenbank-ID: 20266 / 20503
Dotierung:
900.000 EUR
   
Verleihung: Termin:  Oktober 2015
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Initiative Musik - gemeinnützige Projektgesellschaft mbH
Spielstättenprogrammpreis
Ina Keßler
Friedrichstraße 122
10117 Berlin
TEL.: 030 - 531 475 45 – 1
FAX: 030 - 531 475 45-9
sppp [ät] initiative-musik.de
initiative-musik.de PREIS-WEBSEITE: initiative-musik.de/spielstaet ...
Initiative Musik gGmbH
Pressestelle
Michael Wallies
Friedrichstraße 122
10117 Berlin
TEL.: 030 - 531 475 45 - 2
FAX: 030 - 531 475 45-9
michael.wallies [ät] initiative-musik.de
www.initiative-musik.de
PREIS-WEBSEITE:  www.initiative-musik.de ...
Beschreibung
Der Spielstättenprogrammpreis Rock, Pop, Jazz 2015 der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien verbindet konkrete finanzielle Unterstützung für Clubbetreiber mit mehr öffentlicher Aufmerksamkeit für ihre musikalischen Angebote und Belange. Ausgezeichnet werden kulturell herausragende Livemusikprogramme, die maßgeblich zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Deutschland beitragen. Die Initiative Musik realisiert den Preis unter Einbeziehung der Bundeskonferenz Jazz und der Live Musik Kommission - Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. Diese Fördergelder sollen die Clubbetreiber und Veranstalter in ihrer Arbeit unterstützen und unter anderem dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden Künstler zu verbessern. Kulturell herausragende Livemusik-Programme sollen zum Beispiel qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende und kreative Programme im Bereich zeitgenössischer Jazz- oder experimenteller Rock- und Popmusik bieten.
 
Die Auszeichnungen und Prämien gliedern sich in drei Kategorien:
Kategorie I: bis zu 40.000 Euro für Spielstätten mit regelmäßig mehreren Livemusikveranstaltungen in der Woche;
Kategorie II: bis zu 20.000 Euro für Spielstätten mit durchschnittlich einer Livemusikveranstaltung pro Woche;
Kategorie III: 5.000 Euro für Veranstalter, die im Rahmen fester Programmreihen jährlich mindestens 10 Livemusikveranstaltungen durchführen.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich im Rahmen eines Wettbewerbes 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
Antragsformular auf der Webseite des Programms

Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind Clubbetreiber und Veranstalter für Konzerträume mit einer Besucherkapazität von bis zu 1.000 Gästen, Sitz in Deutschland und einer Förderung unter 40 Prozent ihrer Umsätze (Ausnahme: Kategorie III). Die Teilnahmebedingungen und Antworten auf "Häufig gestellt Fragen" sind auf der Webseite des Programms zu finden. Ausgezeichnet wird das Programm des Vorjahres. Die Prämien sind zweckgebunden für den Betrieb der ausgezeichneten Spielstätte bzw. zur Fortführung des ausgezeichneten oder eines vergleichbaren, im Sinne der Teilnahmebedingungen kulturell anspruchsvollen Livemusikprogramms zu verwenden.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Die Jury setzt sich aus neun fachkundigen Mitgliedern der deutschen Musikbranche zusammen, u. a. Spielstättenbetreiber, professionelle Musiker sowie Musikjournalisten. Sie werden von der Initiative Musik nach Konsultation mit der BK Jazz und der Livekomm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medienvorgeschlagen. Es findet ein jährlicher Wechsel in der Jury statt.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Bundesbeauftragte für Kultur und Medien

Spartenzuordnung
Musik > Musikvermittlung Hauptsparte 
Musik > Jazz ---------- 
Musik > Rock/Pop ---------- 
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