Spielstättenprogrammpreis Rock, Pop, Jazz
Gründungsjahr: 2012, Ort der Verleihung: Wechselnd, Gesamtdotierung: 900.000 EUR
Der Spielstättenprogrammpreis Rock, Pop, Jazz 2015 der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien verbindet konkrete finanzielle Unterstützung für Clubbetreiber mit mehr öffentlicher Aufmerksamkeit für ihre musikalischen Angebote und Belange. Ausgezeichnet werden kulturell herausragende Livemusikprogramme, die maßgeblich zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Deutschland beitragen. Die Initiative Musik realisiert den Preis unter Einbeziehung der Bundeskonferenz Jazz und der Live Musik Kommission - Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. Diese Fördergelder sollen die Clubbetreiber und Veranstalter in ihrer Arbeit unterstützen und unter anderem dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden Künstler zu verbessern. Kulturell herausragende Livemusik-Programme sollen zum Beispiel qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende und kreative Programme im Bereich zeitgenössischer Jazz- oder experimenteller Rock- und Popmusik bieten.
Die Auszeichnungen und Prämien gliedern sich in drei Kategorien:
Kategorie I: bis zu 40.000 Euro für Spielstätten mit regelmäßig mehreren Livemusikveranstaltungen in der Woche;
Kategorie II: bis zu 20.000 Euro für Spielstätten mit durchschnittlich einer Livemusikveranstaltung pro Woche;
Kategorie III: 5.000 Euro für Veranstalter, die im Rahmen fester Programmreihen jährlich mindestens 10 Livemusikveranstaltungen durchführen.
Bewerbung: Erforderlich im Rahmen eines Wettbewerbes
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Antragsformular auf der Webseite des Programms
Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind Clubbetreiber und Veranstalter für Konzerträume mit einer Besucherkapazität von bis zu 1.000 Gästen, Sitz in Deutschland und einer Förderung unter 40 Prozent ihrer Umsätze (Ausnahme: Kategorie III). Die Teilnahmebedingungen und Antworten auf "Häufig gestellt Fragen" sind auf der Webseite des Programms zu finden. Ausgezeichnet wird das Programm des Vorjahres. Die Prämien sind zweckgebunden für den Betrieb der ausgezeichneten Spielstätte bzw. zur Fortführung des ausgezeichneten oder eines vergleichbaren, im Sinne der Teilnahmebedingungen kulturell anspruchsvollen Livemusikprogramms zu verwenden.