Chordirektor ADC - Auszeichnung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände
Gründungsjahr: 1969, Ort der Verleihung: Wolfenbüttel
Der Titel „Chordirektor ADC“ wird Chorleitern für hervorragende künstlerische Leistungen zuerkannt. Voraussetzung dafür ist eine erfolgreiche künstlerische Tätigkeit mit regelmäßigen öffentlichen Aufführungen in einem Zeitraum von in der Regel mindestens zehn Jahren.
Der Verleihung des Titels geht ein Prüfungsverfahren voraus. Nach erfolgreichem Verlauf des Prüfungsverfahrens erhält der Bewerber ein Zertifikat in Form einer Urkunde. Er ist dann berechtigt, den Titel „Chordirektor ADC“ zu seinem Namen zu führen.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungsgebühr: 400 EUR |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Der Titel des "Chordirektor ADC" wird auf Lebenszeit verliehen. Er geht an Chorleiter, die eine mindestens zehnjährige erfolgreiche Tätigkeit nachweisen können und innerhalb dieses Zeitraumes durch regelmäßige öffentliche Aufführungen überdurchschnittliche Leistungen hinsichtlich Programmgestaltung, Einstudierung und Interpretation erzielt haben. Den Antrag auf Verleihung des Titels „Chordirektor ADC" stellt der Bewerber schriftlich über eine der Mitgliedsorganisationen an die ADC.