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Goldene/Platin-Schallplatte

Gründungsjahr: 1976, Ort der Verleihung: Berlin

Fördermaßnahme: undotierte Ehrung
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: International
Datenbank-ID: 729 / 2698
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Goldene bzw. Platin-Schallplatte, Öffentl. Veranstaltung

Bundesverband Musikindustrie e.V.
Reinhardtstraße 29
10117 Berlin
TEL.: (030) 590 03 80
FAX: (030) 59 00 38-38
info [ät] musikindustrie.de
www.musikindustrie.de
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.
Geschäftsführer Peter Zombik
Grelckstr. 36
22529 Hamburg
TEL.: (040) 589 74 70
FAX: (040) 58 97 47 47
www.ifpi.de
PREIS-WEBSEITE:  www.ifpi.de ...
Beschreibung
Die Goldenen Schallplatten bzw. Platin-Schallplatten werden von den Schallplattenfirmen verliehen. Diese teilen jede beabsichtigte Verleihung der Geschäftsstelle des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. mit. Bei der Geschäftsstelle des Bundesverbandes Musikindustrie wird ein Register geführt, in welches diese Meldungen eingetragen werden. Auf Gold- und Platin-Schallplatten, verwendeten Metallschildern u.ä. kann das Logo des Bundesverbandes Musikindustrie verwendet werden.
 
Eine Goldene Schallplatte darf verliehen werden:
a) für 100.000 verkaufte Longplay-Tonträger und -Bildtonträger (CD, MC, LP, MD, DVD-Audio, SACD, DVD-Video, VHS-Video u.a.) bzw. Download Alben.
b) für 150.000 verkaufte Singles (CD-Maxi-Single, CD-2-Track-Single, 17-cm-Vinyl-Single, 30-cm-Vinyl-Maxi-Single, DVD-Audio-Single, DVD-Video-Single u.a.) bzw. Download Singles.
2. Eine Platin-Schallplatte darf verliehen werden:
a) für 200.000 verkaufte Longplay-Tonträger und -Bildtonträger (CD, MC, LP, MD, DVD-Audio, SACD, DVD-Video, VHS-Video u.a.) bzw. Download Alben.
b) für 300.000 verkaufte Singles (CD-Maxi-Single, 2-Track-Single, 17-cm-Vinyl-Single, 30-cm-Vinyl-Maxi-Single, DVD-Audio-Single, DVD-Video-Single u.a.) bzw. Download Singles.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:k.A.



Teilnahmebedingungen:
Die Goldenen Schallplatten bzw. Platin-Schallplatten werden von den Schallplattenfirmen verliehen. Diese teilen jede beabsichtigte Verleihung der Geschäftsstelle des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft mit. Hier wird ein Register geführt, in das die Meldungen eingetragen werden. Für die Verleihung stehen geprägte Metallschilder mit dem Bundesverbandssymbol zur Verfügung, die nach erfolgter Meldung bei der Geschäftsstelle bestellt werden können.
Eine Goldene Schallplatte darf verliehen werden:
a) für 100.000 verkaufte Longplay-Tonträger und -Bildtonträger (CD, MC, LP, MD, DVD-Audio, SACD, DVD-Video, VHS-Video u.a.) bzw. Download Alben.
b) für 150.000 verkaufte Singles (CD-Maxi-Single, CD-2-Track-Single, 17-cm-Vinyl-Single, 30-cm-Vinyl-Maxi-Single, DVD-Audio-Single, DVD-Video-Single u.a.) bzw. Download Singles.
2. Eine Platin-Schallplatte darf verliehen werden:
a) für 200.000 verkaufte Longplay-Tonträger und -Bildtonträger (CD, MC, LP, MD, DVD-Audio, SACD, DVD-Video, VHS-Video u.a.) bzw. Download Alben.
b) für 300.000 verkaufte Singles (CD-Maxi-Single, 2-Track-Single, 17-cm-Vinyl-Single, 30-cm-Vinyl-Maxi-Single, DVD-Audio-Single, DVD-Video-Single u.a.) bzw. Download Singles.
Die jeweils vorausgesetzten Verkaufszahlen müssen mit einer Veröffentlichung identischen Inhalts auf dem Inlandsmarkt erzielt worden sein. Maxi-Singles und Picture-Discs dürfen bei der Ermittlung der Verkaufszahlen berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit den Normalproduktionen inhaltlich übereinstimmen; Spielzeitunterschiede einzelner Titel sind nicht als mangelnde inhaltliche Übereinstimmung zu werten. Kopplungs-LPs/MCs, die mehr als einen Künstler und/oder Künstlergruppe beinhalten, erfüllen die Voraussetzungen für eine Gold- oder Platin-Verleihung nicht.
Für die Errechnung der Verkaufszahlen werden alle Verkäufe (einschl. Club-Absätze) gerechnet, die an die GEMA oder eine andere Verwertungsgesellschaft der Urheber als Inlandsverkäufe abgerechnet werden. (Verleihungen für Club-Sonderveröffentlichungen unterliegen den Bedingungen dieser Richtlinien.) Gegebenenfalls können andere Nachweise erbracht werden, über deren Eignung der jeweils beauftragte Wirtschaftsprüfer entscheidet, der auch die Kontrollen im Rahmen von Jahresabschlüssen u. a. verantwortet. Bindung der Vergabe an Mindestabsatzzahlen mit Nachweisführung mit dem Ziel, kontrollierte Bedingungen für die Vergabe herzustellen, die eine Entwertung von Verleihungsvorgängen verhindern sollen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Publikum


Finanzierung
Träger/Stifter:
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.

Spartenzuordnung
Musik > Musik allgemein Hauptsparte 
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