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Dorothea-Erxleben-Programm

Gründungsjahr: 1993, Ort der Verleihung: Hannover

Fördermaßnahme: Stipendium
Zielgruppe: Frauen
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: Sonstiges, unregelmäßig
Reichweite: Landesweit, Niedersachsen
Datenbank-ID: 178 / 3039
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Leibnizufer 9
30002 Hannover
TEL.: (0511) 120 25 65
FAX: (0511) 129 99 25 65
www.niedersachsen.de
Beschreibung
Die geförderten Wissenschaftlerinnen oder Künstlerinnen erhielten unmittelbar nach der Promotion, der Meisterklasse, dem Konzertexamen oder einer entsprechenden besonderen künstlerischen Leistung die finanzielle Möglichkeit auf Basis einer BAT IIa Stelle für drei Jahre, sich für eine Habilitation zu qualifizieren oder den Nachweis für die Berufung zur Professorin zu erbringen. Das Programm wurde nach Dorothea Erxleben benannt, die als erste deutsche Frau an einer deutschen Hochschule (Halle) den Doktortitel erhielt. Das 1993 ins Leben gerufene Programm des Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur sollte Künstlerinnen und promovierte Wissenschaftlerinnen an den Niedersächsischen Hochschulen fördern.
Mit Auslaufen des Hochschulwissenschaftsprogramms Ende 2006 wurde die Förderlinie für Universitäten und Fachhochschulen eingestellt; fortgeführt wird aber die Förderung von Frauen an den künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen durch Stipendien.
 
Mit der Annahme des Stipendiums hat die Stipendiatin zugleich ihre Bereitschaft zu erklären, einen Lehrauftrag bis zu 2 SWS anzunehmen, der gesondert vergütet wird.
Stipendium
Dauer der Förderung: bis zu 2 jahre
Monatlicher Betrag: 1.175 EUR
Zudem erfolgt ein Familienzuschlag von 150 €, wenn der Ehepartner kein eigenes Einkommen hat oder mindestens ein Kind zu versorgen ist, sowie einem Sach- und Reisekostenzuschuss von 105 € monatlich.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Gefördert werden Künstlerinnen und promovierte Wissenschaftlerinnen an den Niedersächsischen Hochschulen.
Die Anträge müssen in zweifacher Ausfertigung folgende Unterlagen enthalten:
- tabellarischer Lebenslauf
- Darstellung des künstlerischen Werdegangs
- künstlerisches OEuvre: Kataloge oder andere Dokumentationen der
künstlerischen Arbeit (keine Originale)
- Nachweis des Abschlusses der Meisterklasse, des Konzertexamens oder entsprechender besonderer künstlerischer Leistungen (falls dies noch nicht abgeschlossen ist, genügt die Benotung durch den Referenten oder die Referentin)
- Beschreibung des künstlerischen Vorhabens (maximal 2 Seiten)
- Zusage der künstlerischen Betreuung durch eine hauptamtliche
Hochschullehrerin oder einen hauptamtlichen Hochschullehrer der
einstellenden Hochschule und Stellungnahme zur Eignung des künstlerischen Vorhabens für eine weitere Qualifizierung
- Referenz einer weiteren Hochschullehrerin oder eines weiteren
Hochschullehrer, die oder der nicht der einstellenden Hochschule angehört
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Die Auswahlkommission besteht aus Professoren der verschiedenen Fachbereiche der Niedersächsischen Hochschulen.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Spartenzuordnung
Weitere (u.a. Politische Kultur) > kulturbezogene Forschung/Wissenschaft Hauptsparte 
Architektur/Denkmalpflege > Architektur allgemein ---------- 
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
Design/Gestaltung > Design allgemein ---------- 
Design/Gestaltung > Kunsthandwerk allgemein ---------- 
Design/Gestaltung > Fotografie allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
Weitere (u.a. Politische Kultur) > Soziokultur/Sonstige allgemein ---------- 
Allgemein/Spartenübergreifend > Kulturelle Bildung ---------- 
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