Ernst von Siemens Musikpreis
Gründungsjahr: 1973, Ort der Verleihung: München/Zug (CH), Gesamtdotierung: 3.000.000 EUR
Der Musikpreis ist ein Anerkennungspreis für Personen, die durch schöpferische oder nachschöpferische musikalische Tätigkeit hervorragende Leistungen vollbringen und über die persönliche Karriere hinaus für das internationale Musikleben Besonderes geleistet haben.
Der Preis fällt nicht allein einem produzierenden oder reproduzierenden Künstler oder Musikwissenschaftler für besondere Leistungen zu, "insofern dadurch künstlerisches Schaffen gefördert und wertvolle Kunstwerke der Allgemeinheit zugeführt werden" (wie es im dritten Abschnitt des zweiten Paragraphen der Stiftungsstatuten heißt), sondern er dient in hohem Maße der "Heran-und Fortbildung des künstlerischen Nachwuchses" (§ 2, a). Die Zuwendungen gehen sowohl an Institutionen als auch an Ensembles und Einzelpersonen.