CISM-Europameisterschaft der böhmisch-mährischen Blasmusik
Gründungsjahr: , Ort der Verleihung:
CISM Europameisterschaft der böhmisch-mährischen Blasmusik - Gesamtsieger
Die CISM, gegründet 1949 und Mitglied der UNESCO, ist der freiwillige Zusammenschluss nationaler Musikverbände für Blasmusik, Percussion, Tambour-, Bläser- und Pfeiferkorps (Drum-, Bugle- and Piperbands). Die 21 stimmberechtigten Mitgliedsverbände umfassen derzeit rund 35 000 Musikvereine.
Ziele der CISM sind: die Musikkultur erhalten, pflegen und fördern, Kompositionen und einschlägige Publikationen fördern, die gemeinsamen Interessen ihrer Mitgliedsverbände auf internationaler Ebene, in Staat und Gesellschaft wahrnehmen, die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Musik fördern,
internationale Begegnungen und internationalen Jugendaustausch vermitteln und auch selbst durchführen.
Die Zusammenarbeit der CISM mit den Mitgliedsverbänden und internationalen Organisationen findet ihren Ausdruck u.a. in der Durchführung der Europameisterschaft der böhmisch-mährischen Blasmusik.
Für den Wettbewerb werden die Orchester und Ensembles der böhmisch-, mährischen Stilrichtung in folgende Leistungsstufen eingeteilt:
“ A ” Höchststufe: Höchste Ebene künstlerischer Anforderungen
“ B ” Oberstufe: Zweithöchste Ebene künstlerischer Anforderungen
“ C ” Mittelstufe: Mittlere Ebene künstlerischer Anforderungen
“ D ” Unterstufe: Untere Ebene künstlerischer Anforderungen
In jeder Leistungsstufe wird je 1 Europameistertitel vergeben. Zudem werden die drei Gesamtsieger, die im gesamten Wettbewerb die meisten Punkte erhielten, bekannt gegeben
der erste Sieger:
Den "CISM GOLDEN GLOBE"
der zweite Sieger:
Den "CISM SILVER GLOBE"
der dritte Sieger:
Den "CISM BRONZE GLOBE"
Der erste Gesamtsieger erhält den "CISM GOLDEN GLOBE", der zweite den "CISM SILVER GLOBE" und der dritte den "CISM BRONZE GLOBE".
Bewerbung: Erforderlich im Rahmen eines Wettbewerbes
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungsgebühr: 180 EUR |
Bewerbungssprache: Teilnahmebedingungen:
Es werden Orchester und Kapellen in der Besetzung der original böhmisch-, mährischen Stilrichtung von maximum 25 Ausführenden (ohne Leitung und Gesang) zugelassen.
Die ausführenden Musiker/innen sind aktive Mitglieder des angemeldeten Orchesters. Es dürfen nur Berufsmusiker mitspielen, die nachweisbar vor ihrer professionellen Laufbahn bereits Mitglied des betreffenden Orchesters waren.
Es sind auch Orchester und Ensembles der Ausbildungsstätten für Musik zugelassen (beispw. Musikhochschulen, Konservatorien, Fachakademien, Kirchenmusikschulen oder Hochschulen, Pädagogische Hochschulen und dergleichen).