Siemens Arts Program
Gründungsjahr: 1973/1974, Ort der Verleihung: München/Zug (CH)
Fördermaßnahme: |
Projektförderung |
Zielgruppe: |
Nachwuchs |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
Sonstiges, nicht festgelegt |
Reichweite: |
International |
Datenbank-ID: |
530 / 3061 |
|
|
Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt.
|
Siemens AG
Siemens Arts Program
Michael Roßnagel
Wittelsbacherplatz 2
80333 München
TEL.: (089) 63 63 36 10
FAX: (089) 63 63 36 15
siemensartsprogram [ät] siemens.com
www.siemensartsprogram.de
PREIS-WEBSEITE:
www.siemensartsprogram.de ...
Ernst von Siemens-Stiftung
Dr. Rüdiger v. Canal
Wittelsbacherplatz 2
80333 München
TEL.: (089) 234 (1) 20 51
Das Siemens Arts Program wurde 1987 mit der Absicht ins Leben gerufen, ein spezifisches Kulturprogramm für die Siemens AG zu entwickeln. Das Unternehmen betont mit dieser Abteilung den besonderen Stellenwert, den es Kunst und Kultur in der Gesellschaft zurechnet. Bereits bei der Gründung fiel die Entscheidung, sich programmatisch für Zeitgenössisches zu engagieren. Ausgehend von internen Aktivitäten, entwickelte sich das Siemens Arts Program (bis 2001 Siemens Kulturprogramm) seit Anfang der 1990er Jahre zu einem internationalen Förderprogramm für zeitgenössische Kunst und Kultur, das in Kooperation mit externen Institutionen initiativ auf dem Kultursektor tätig ist. Das Siemens Arts Program entwickelt Kooperationsprojekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Zeit- und Kulturgeschichte sowie Innerbetriebliche Kulturarbeit. Ein Kuratorenteam spürt innovative kulturelle Ansätze auf und konzipiert Projekte, die neue Impulse geben und zur Entwicklung zeitgenössischer Kunstformen beitragen wollen.
Bewerbung: Möglich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch,englisch
Teilnahmebedingungen:
Anträge können hochqualifizierte Institutionen und musikalische Gruppen (Ensembles, Chöre, Bibliotheken) stellen. Eine Zuwendung kann erhalten, wer nachweislich die Unterstützungssumme für einen außerpersönlichen Zweck verwenden wird (nicht als Zuschuss für den Kauf eines Instruments oder als Kredit zu günstigen Bedingungen). Der Antragsteller muss nachweisen können, dass er mit seinem Ensemble oder seiner Organisation musikalischen Nachwuchs fördert oder im regionalen, nationalen oder internationalen Musikleben wichtige künstlerische Aufbauarbeit leistet. Starthilfen werden keine gewährt - der Fortbestand der zu unterstützenden Organisationen oder Institutionen muss gesichert sein.