Kompositionspreis der Landeshauptstadt Stuttgart
Gründungsjahr: 1955, Ort der Verleihung: Stuttgart, Gesamtdotierung: 12.000 EUR
Die Landeshauptstadt Stuttgart schreibt seit 1955 jährlich einen Kompositionspreis aus. Ziel des Wettbewerbs ist es, Komponistinnen und Komponisten zu fördern und ihnen und der zeitgenössischen Musik den Weg ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu ebnen.
Der Kompositionspreis ist mit insgesamt 12.000 Euro dotiert. Der Preis kann in bis zu zwei Teilen vergeben werden. Eine vom Gemeinderat berufene Jury wählt die Preisträger aus.
Die Bewerbungsunterlagen können aus dem Internet geladen werden.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Komponistinnen und Komponisten mit Wohnsitz in Deutschland.
Es sollen zwei, es dürfen aber nicht mehr Kompositionen eingereicht werden. Der Bewerbung ist für jede eingereichte Komposition eine Partitur beizulegen. Bei elektronischen Kompositionen ist ebenfalls eine Dokumentation beizufügen.
Da die Werke der Jury anonym und nur mit einer vom Kulturamt vergebenen Kennziffer versehen zur Begutachtung vorgelegt werden, dürfen weder der Name der Komponistin/des Komponisten noch Nummern von Verlagspartituren oder sonstige Hinweise (z. B. auf Aufführungen) angegeben werden.
Eventuell vorgedruckte Daten sind zu überkleben oder auf andere Weise - gegebenenfalls auch auf der Rückseite - unleserlich zu machen. Wird dies versäumt, ist das Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart berechtigt, dies nachzuholen.
Ausgeschlossen sind Werke, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgezeichnet wurden.
Beschränkungen für Besetzungen bestehen grundsätzlich nicht. Auch Kompositionen für multimediale und elektronische Realisationen können eingereicht werden.
Die Werke sollen möglichst in den letzten Jahren entstanden sein.
Die Aufführungsdauer eines Werkes soll zwischen 10 und 30 Minuten betragen.