Fördermaßnahme 150 von 842 | Musik
Deutscher Musikpreis "ECHO-Jazz"
Gründungsjahr: 1994 (2010), Ort der Verleihung: Berlin
Fördermaßnahme: |
undotierte Ehrung |
Zielgruppe: |
Professionelle |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
jährlich |
Reichweite: |
National |
Datenbank-ID: |
2077 / 2942 |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, ECHO-Emblem, Öffentl. Veranstaltung
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Deutsche Phono-Akademie e.V.
Rebecka Heinz
Reinhardtstraße 29
10117 Berlin
TEL.: (030) 59 00 38-0
FAX: (030) 59 00 38 38
info [ät] musikindustrie.de
www.musikindustrie.de
PREIS-WEBSEITE:
www.echojazz.de/jazz-startseit ...
Bundesverband Musikindustrie e.V.
Florian Drücke
Reinhardtstraße 29
10117 Berlin
TEL.: (30) 59 00 38-0
info [ät] musikindustrie.de
Beschreibung
Der seit 1994 vergebene "Jazz Award" des Bundesverbands wollte Interpreten, Komponisten, Texter und Musiker für Single- und Longplay-Veröffentlichungen mit Jazz-Repertoire auszeichnen, "die gleichermaßen künstlerisch wie wirtschaftlich erfolgreich waren." Nach der Eingliederung in das System der ECHO-Musikpreise 2010 wurde das Vergabeverfahren dem ECHO-Klassik angeglichen.
Die Vergabepraxis des ECHO stand immer wieder in der öffentlichen Kritik. Nachdem es 2018 durch die Verleihung des ECHO-Pop an die Rapper Kollegah und Farid Bang zu einem Skandal kam - vgl. unseren Kommentar unter http://www.kulturpreise.de/web/preise_talk.php?aid=97 - und zahlreiche ECHO-Preisträger/innen ihre Auszeichnungen zurückgaben, verkündete der Bundesverband Musikindustrie am 24. April 2018 die Einstellung des Preises. Entsprechend wird auch der ECHO-Jazz in dieser Form 2018 letztmalig verliehen.
In der Selbstdarstellung der Akademie hieß es noch 2018: "Unter dem Namen ECHO gelang der Deutschen Phono-Akademie 1992 die Etablierung einer national und international anerkannten Auszeichnung für herausragende Künstler. Die Deutsche Phono-Akademie ist Ausrichter des ECHO, des ECHO KLASSIK und des ECHO JAZZ. Sie verschafft der Musikwirtschaft Gehör und den Nachwuchskünstlern Rampenlicht. Zwischen den ausübenden Künstlern, den Medien, der Politik, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit versteht sie sich als neutrale, verbindende und vermittelnde Instanz und zeigt neue Wege für Synergien auf."
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Der "Jazz-Award" des Bundesverbands durfte ursprünglich nach positiven Ergebnis des Bestätigungsverfahrens für alle Produktionen verliehen werden, die auf mehr als 10.000 CDs, LPs, MDs oder DCCs verkauft wurden.
Seit der Neuausrichtung 2010 als "ECHO-Jazz" gab es ein mehrstufiges Nominierungsverfahren, für das die Firmen ihre Produktionen einreichen konnten, die am Ende von einer Jury bewertet wurden.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Sonstige
Zusammensetzung:
Ursprünglich: Käufer der Tonträger (maßgeblich war die Anzahl der verkauften Einheiten). Später wurde eine Fachjury eingerichtet, "die ihr Urteil insbesondere nach künstlerischen Kriterien fällt, aber auch den Publikumserfolg berücksichtigt. Die Vergabe des ECHO JAZZ spiegelt damit nicht nur die Meinung von Kritikern wider, sondern auch die Wertschätzung durch Musikkäufer." (Dt. Phono-Akademie, 2018)
Wegen der großen Zahl von Auszeichnungen in zahlreichen Kategorien, wird hier auf eine Listung der Preisempfänger verzichtet.
Mitglieder:
2018: Christiane Böhnke-Geisse (cbg - jazz by heart), Kai-Uwe Diaz Philipp (Sony Music), Ralf Dombrowski (Journalist), Stefan Gerdes (NDR), Tom Glagow (C.A.R.E. Music Group), Dr. Bernd Hoffmann (WDR), Karsten Jahnke (Karsten Jahnke Konzertdirektion), Astrid Kieselbach (Universal Music), Siegfried Loch (ACT Music Vision), Stefanie Marcus (Traumton Records, Jazz & World Partners), Miho Nishimoto (Warner Music), Matthias Winckelmann (ENJA Records)
Finanzierung
Träger/Stifter:
Bundesverband Musikindustrie e.V.
Erg. Förderer/Sponsoren:
Deutsche Phono-Akademie e.V.
Spartenzuordnung