Fördermaßnahme 812 von 842 | Musik
Villa-Massimo-Stipendium - Studienaufenthalt in der deutschen Akademie Villa Massimo/Rom
Gründungsjahr: 1910/1957, Ort der Verleihung: Bonn/Rom ( I )
Fördermaßnahme: |
Stipendium |
Zielgruppe: |
Nachwuchs |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
jährlich, |
Reichweite: |
National |
Datenbank-ID: |
1645 / 2376 |
Dotierung: | 128.846 EUR |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung, Kostenerstattung
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Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien (BKM), Referat K 2 2
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
TEL.: 0228 99 681 13586
FAX: 0228 99 681 1 53586
annegret.blaut [ät] bkm.bund.de
Beschreibung
Der Studienaufenthalt soll besonders begabten und geeigneten jungen Künstlerinnen und Künstlern (Studiengästen) für eine begrenzte Zeit die Möglichkeit bieten, in Rom und Italien zu arbeiten, und sie dadurch in besonderer Weise fördern.
Der Studienaufenthalt soll besonders begabten und geeigneten jungen Künstlern (Studiengästen) für eine begrenzte Zeit die Möglichkeit bieten, in Rom und Italien zu arbeiten, und sie dadurch in besonderer Weise fördern. Ziel der Stiftung war es ursprünglich, den Stipendiaten des ROM-PREISES der Akademie der Künste/Berlin eine Unterkunft und Arbeitsmöglichkeit zu bieten.
Stipendium
Dauer der Förderung:
12 Monat(e)
Monatlicher Betrag:
1.750 EUR
Eine Unterkunft wird gestellt.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Nicht möglich
Teilnahmebedingungen:
Eigenbewerbung bei den für den Wohnsitz zuständigen entsprechenden Behörden der Länder wird erwartet.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury
Zusammensetzung:
Im Einvernehmen mit den für Kunstförderung zuständigen Behörden der Bundesländer beruft der Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien einen unabhängigen Auswahlausschuß für zwei Auswahlsitzungen. Er gliedert sich in die vier Sektionen Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik, hat 21 Mitglieder und tritt in der Regel alle zwei Jahre zusammen. Die Sektionen wählen die Studiengäste aus, die von den für Kunstförderung zuständigen Behörden der Länder aufgrund der Bewerbungen vorgeschlagen wurden. Die Anzahl von Studiengästen wird anschließend in einer Schlußabstimmung der Vorsitzenden der Sektionen bestimmt. Die Ehrengäste werden im zeitlichen Zusammenhang mit der Auswahl der Studiengäste unmittelbar durch die für Kunstförderung zuständigen Behörden der Länder bzw. den Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien nach einem untereinander abgestimmten Schlüssel eingeladen. Über die weitere Zusammensetzung des Auswahlausschusses informieren zusätzliche Einträge zum Villa-Massimo-Stipendium in diesem Handbuch.
Finanzierung
Träger/Stifter:
Beauftragte/r der Bundesregierung für Kultur und Medien BKM
Spartenzuordnung
Architektur/Denkmalpflege > Architektur allgemein | ---------- | |
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein | ---------- | |
Literatur > Literatur allgemein | ---------- | |
Musik > Musik allgemein | ---------- | |