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Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Wettbewerb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Gründungsjahr: 1878/1963, Ort der Verleihung: Berlin

Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Wettbewerb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz - Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Preis
Fördermaßnahme: Hauptpreis, 2 Vergaben
Zielgruppe: Studierende
Altersbeschränkung:  30 Jahre
Vergabe: jährlich
Reichweite: National
Datenbank-ID: 566 / 2169
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Öffentl. Veranstaltung, Kostenerstattung

Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Hauptverwaltung
Von-der-Heydt-Str. 16-18
10785 Berlin
TEL.: (030) 25 46 30
FAX: (030) 25 46 32 68(030) 25 46 32 68
info [ät] hv.spk-berlin.de
www.hv.spk-berlin.de PREIS-WEBSEITE: www.fmbw.de ...
Beschreibung
Teilnahmeberechtigt sind nur ordentliche Studenten an einer staatlichen Musikhochschule in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Preis soll eine Anerkennung für außergewöhnlich begabte, fortgeschrittene ordentliche Studenten der Staatlichen Musikhochschulen der Bundesrepublik Deutschland sein und ihnen ein zusätzliches Studienjahr an einer dieser Hochschulen erleichtern.
Die Verpflichtung des Preußischen Staates zur Vergabe eines Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stipendiums geht auf einen Vertrag mit den Erben Felix Mendelssohn-Bartholdys vom 23.1. und 20.2.1878 zurück. Dieser wurde von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz übernommen.
 
Die Stiftung Preussischer Kulturbesitz vergibt den Felix Mendelssohn Bartholdy-Preis jährlich pro Wettbewerbsfach einmal an besonders begabte Studierende einer der 23 Musikhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Felix Mendelssohn Bartholdy Preis ist wie folgt dotiert: Solo: 3.600 € , Duo: 4.000 €, Trio: 4.500 €, Quartett: 6.000 €, Quintett: 7.700 €.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Nicht möglich 


Teilnahmebedingungen:
Am Wettbewerb um den Felix Mendelssohn Bartholdy-Preis kann jede/r Studierende teilnehmen, die/der im Wettbewerbssemester an einer der 23 Musikhochschulen Deutschlands immatrikuliert ist, höchstens 30 Jahre alt ist und von der meldenden Hochschule für die Teilnahme vorgeschlagen wird. Im Falle eines Ensembles müssen alle Ensemblemitglieder die Bedingungen erfüllen!
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Für jedes Wettbewerbsfach wird eine Jury gebildet.
Die Rektorenkonferenz der Musikhochschulen der Bundesrepublik Deutschland beruft die Mitglieder der Jurys.
Sie setzen sich pro Wettbewerbsfach zusammen aus einem Rektor als Vorsitzendem, vier Fachjuroren und zwei fachfremden Juroren.
Die Gesamt-Jury wird aus den Mitgliedern der Jurys für die beiden Wettbewerbsfächer gebildet.

Geförderte/Geehrte
  • Sarah Christian (Berlin, Hochschule für Musik Hanns Eisler)
  • Sebastian Küchler-Blessing (Freiburg, Hochschule für Musik)
  • Matthew Brown
  • Cecilie Hoel (Blechbläserensemble Schwerpunkt, Hochschule für Musik und Theater Hannover)
  • Rubén Durá de Lamo
  • Anna Lucia Richter (Hochschule für Musik Köln)
  • Mikael Rudolfsson
  • Matthew Sadler

Finanzierung
Träger/Stifter:
Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Spartenzuordnung
Musik > Musik allgemein Hauptsparte 
Musik > Gesang ---------- 
Musik > instrumental ---------- 
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