Förderpreis der Stadt Quickborn für jugendliche Musikausübende
Gründungsjahr: 1980, Ort der Verleihung: Quickborn
Die Stadt Quickborn vergibt seit 1980 alle zwei Jahre den Förderpreis für jugendliche Musikausübende. Grundlegende Kriterien für die Vergabe des Preises sind Motivation, persönliche Leistung sowie das besondere Engagement der Jugendlichen für die Stadt Quickborn. Bewerben können sich nur Mädchen und Jungen im Alter von 14 bis 20 Jahren, die in Quickborn wohnen, für die Quickborn Schulstandort ist und/oder die den Musikunterricht in Quickborn erhalten.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind Mädchen und Jungen mit Schulstandort Quickborn. Bewerbungsschluss ist der 31. März des laufenden Jahres. Die Bewerbungen erfolgen über die Musiklehrer/-innen an die Stadt Quickborn, Amt für Schule, Kultur, Jugend und Sport.
Die Motivation und die persönlichen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber für den Förderpreis werden als grundlegendes Kriterium für die Vergabe des Preises angesehen, ebenso das persönliche Engagement für die Stadt, z.B. in der Musikschule der Stadt Quickborn.