Bach-Preis der Freien und Hansestadt Hamburg
Gründungsjahr: 1950, Ort der Verleihung: Hamburg, Gesamtdotierung: 15.000 EUR
Gestiftet 1950 anlässlich der 200. Wiederkehr des Todestags von Johann Sebastian Bach.
Aufgabe ist die Auszeichnung für Komponistinnen und Komponisten, deren Werke dem hohen Anspruch, den der Namensgeber setzt, gerecht werden. Die Vergabe findet in der Regel alle 4 Jahre statt.
Bewerbung: Nicht möglich
Teilnahmebedingungen:
"Die Preisträger sollen dem deutschen Kulturkreis angehören oder durch ihr Wirken oder herausragende Leistungen eine besondere Beziehung zu Hamburg begründet haben. (...) Die Stipendiaten sollen in Hamburg ansässig sein oder auf deutliche Weise zu Hamburg und seinem geistig-künstlerischen Leben in Beziehung stehen. (...) Als Preisträger können Komponisten ausgewählt werden, deren Werke unter dem hohen Anspruch, den der Namensgeber des Preises setzt, Auszeichnung verdienen. Die Würdigkeit der Kandidaten ist auch an den vorangegangenen Preisträgern zu messen."