Walter Gieseking-Wettbewerb
Gründungsjahr: 1981, Ort der Verleihung: Saarbrücken
Fördermaßnahme: |
1. Hauptpreis |
Zielgruppe: |
keine Angabe |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
alle 2 Jahre, |
Reichweite: |
Regional |
Datenbank-ID: |
1657 / 1031 |
Dotierung: | 12.271 EUR |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung
|
Musikhochschule des Saarlandes, Rektorat
Bismarckstr.1
66111 Saarbrücken
TEL.: (0681) 624 08
FAX: (0681) 63 82 50
Mit der Annahme der Preise, die hier exemplarisch für ähnliche hochschulinterne Auszeichnungen anderer Akademien stehen, verpflichten sich die Preisträger, an einem von der SaarLB veranstalteten Konzert teilzunehmen. Die SaarLB ist berechtigt, von dem Konzert Schallplattenaufnahmen zu machen und diese zu nicht kommerziellen Zwecken zu verwerten. Der Wettbewerb wurde von der Landesbank Saar Girozentrale - SaarLB - im Gedenken an den bedeutenden Pianisten und Lehrer an der Musikhochschule, Walter Gieseking, gestiftet. Der Wettbewerb dient der Motivation und Förderung des künstlerischen Nachwuchses und soll den Studierenden an der Musikhochschule schon zu einem frühen Zeitpunkt die Chance zur Bewährung bieten.
Mit der Annahme der Preise, die hier exemplarisch für ähnliche hochschulinterne Auszeichnungen anderer Akademien stehen, verpflichten sich die Preisträger, an einem von der SaarLB veranstalteten Konzert teilzunehmen. Die SaarLB ist berechtigt, von dem Konzert Schallplattenaufnahmen zu machen und diese zu nicht kommerziellen Zwecken zu verwerten. Der Wettbewerb wurde von der Landesbank Saar Girozentrale - SaarLB - im Gedenken an den bedeutenden Pianisten und Lehrer an der Musikhochschule, Walter Gieseking, gestiftet. Der Wettbewerb dient der Motivation und Förderung des künstlerischen Nachwuchses und soll den Studierenden an der Musikhochschule schon zu einem frühen Zeitpunkt die Chance zur Bewährung bieten.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Zur Teilnahme am Hochschulwettbewerb können nur vollimmatrikulierte Studenten zugelassen werden, die ein Alter von 30 Jahren (im Fach Gesang 32 Jahren) noch nicht erreicht haben und mindestens 2 Semester an der Musikhochschule des Saarlandes zusammenhängend studiert haben.