Eurovision Song Contest - Deutscher Vorentscheid
Gründungsjahr: 1956, Ort der Verleihung: München/Luxemburg (L)
Der Eurovision Song Contest ist ein internationaler Musikwettbewerb, der seit 1956 jährlich veranstaltet wird. Grundsätzlich können alle Mitgliedsländer der Europäischen Rundfunkunion (EBU) teilnehmen, der auch einige Radio- und Fernsehstationen asiatischer und afrikanischer Staaten angehören. Jedes Land nimmt mit einem Lied teil. Dabei steht es ihm frei, wie es seinen Vertreter für den Eurovision Song Contest ermittelt. In der Regel geschieht dies in Form von nationalen Vorentscheiden, bei denen mehrere Künstler gegeneinander antreten. Während früher meist eine Jury den Teilnehmer wählte, geschieht dies heute in der Regel per Televoting.
Der internationale Wettbewerb, seit 2008 bestehend aus zwei Halbfinalen und einem Finale, findet in der Regel im Land des Vorjahressiegers statt. Das Finale gliedert sich in zwei Teile, die rund zweistündige Präsentation der Finalisten, daran schließt sich – nach einem zehn- bzw. fünfzehnminütigen Votingfenster mit Showprogramm – die etwa einstündige Punktevergabe an. Einen garantierten Finalplatz haben die Länder Deutschland, Frankreich, Großbritannnien und Spanien, da sie die größten Geldgeber der EBU sind, und der Vorjahressieger.
Bewerbung: Möglich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:englisch
Teilnahmebedingungen:
Aktive Mitglieder der European Broadcasting Union können zum Europäischen Wettbewerb Vorschläge für einen Titel und seine Interpreten einreichen. Die Fernsehorganisation, die den Gewinner des "Grand Prix'' stellt, ist in der Regel verpflichtet, den darauffolgenden Song-Contest auszurichten.
Die Auswahl zum "Eurovision Song-Contest'' wird jeweils auf nationaler Ebene nach unterschiedlichen Kriterien durchgeführt.
In Deutschland obliegt es innerhalb der ARD der Koordination Unterhaltung, zusammen mit der - wechselnden - federführenden ARD-Anstalt, zu entscheiden, ob sie einen öffentlichen Wettbewerb durchführen will oder ob sie einen von ihr für geeignet gehaltenen Titel einreicht. Da es sich beim Grand Prix aber um einen Länderwettbewerb handelt, darf ein bei der Arbeitsgemeinschaft eingereichter Titel nicht zugleich für ein anderes Land eingereicht werden. Entsprechendes gilt für den Interpreten.
Es dürfen nur Kompositionen mit Text eingereicht werden; sie dürfen nach den internationalen Bestimmungen nicht länger als drei Minuten sein. Der Text muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Ausnahmen sind zulässig, soweit es sich um Ortsnamen, Eigennamen oder übliche fremdsprachliche Fragmente handelt. Komposition und Text dürfen weder veröffentlicht sein noch vor der öffentlichen Veranstaltung veröffentlicht werden (d.h. weder öffentlich aufgeführt noch gesendet noch gedruckt oder auf andere Weise vervielfältigt oder verbreitet).
Die Wettbewerbsteilnehmer räumen den beteiligten Rundfunkanstalten das Recht ein, das Werk zum Zweck des Wettbewerbs zu senden und öffentlich wiederzugeben, ohne dafür von den Rundfunkanstalten ein besonderes Entgelt zu beanspruchen. Für jeden Wettbewerb wird ein anderer Interpret ausgewählt.