Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Wettbewerb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Gründungsjahr: 1878/1963, Ort der Verleihung: Berlin
Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Wettbewerb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz - Sonderpreis
Teilnahmeberechtigt sind nur ordentliche Studenten an einer staatlichen Musikhochschule in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Preis soll eine Anerkennung für außergewöhnlich begabte, fortgeschrittene ordentliche Studenten der Staatlichen Musikhochschulen der Bundesrepublik Deutschland sein und ihnen ein zusätzliches Studienjahr an einer dieser Hochschulen erleichtern.
Die Verpflichtung des Preußischen Staates zur Vergabe eines Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stipendiums geht auf einen Vertrag mit den Erben Felix Mendelssohn-Bartholdys vom 23.1. und 20.2.1878 zurück. Dieser wurde von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz übernommen.
Für herausragende Leistungen von Begleitern und Begleiterinnen, die selbst die Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb erfüllen würden, kann auf Vorschlag der Gesamt-Jury eine Sonderpämie in Höhe von 500 € vergeben werden.