Fördermaßnahme 786 von 842 | Musik
Stipendium auf dem Künstlerhof Schreyahn
Gründungsjahr: 1981, Ort der Verleihung: Lüchow
Fördermaßnahme: |
Stipendium |
Zielgruppe: |
Professionelle, Nachwuchs |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
Sonstiges, dreivierteljährlich |
Reichweite: |
Sprachraum deutsch |
Datenbank-ID: |
1575 / 2359 |
Dotierung: | 9.203 EUR |
|
|
Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt.
|
Samtgemeinde Lüchow
Theodor-Körner-Str. 14
29439 Lüchow
TEL.: (05841) 12 60
FAX: (05841) 12 62 79
samtgemeinde-luechow [ät] t-online.de
www.luechow.de
Beschreibung
Der Künstlerhof bietet Künstlern zeitlich begrenzte Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten zur Förderung ihres künstlerischen Schaffens. Er steht Künstlern aller Disziplinen, vorrangig Schriftstellern und Musikern, in der Regel aus der Bundesrepublik, offen, deren Arbeit durch den vorübergehenden Aufenthalt in ländlicher Umgebung gefördert werden kann. Die auf dem Künstlerhof zur Verfügung stehenden Wohn- und Arbeitsräume werden für einen Zeitraum von in der Regel neun Monaten zur Benutzung überlassen. Für Nebenkosten (Strom, Wasser und Heizung) ist eine Pauschale abzugeben. Das Nähere regelt die von der Samtgemeinde Lüchow erlassene Hausordnung. Zur Bestreitung des Lebensunterhaltes während der Aufenthaltsdauer gewährt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Zuwendungen an die Stipendiaten.
Der Künstlerhof bietet Künstlern zeitlich begrenzte Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten zur Förderung ihres künstlerischen Schaffens. Er steht Künstlern aller Disziplinen, vorrangig Schriftstellern und Musikern, in der Regel aus der Bundesrepublik, offen, deren Arbeit durch den vorübergehenden Aufenthalt in ländlicher Umgebung gefördert werden kann. Die auf dem Künstlerhof zur Verfügung stehenden Wohn- und Arbeitsräume werden für einen Zeitraum von in der Regel neun Monaten zur Benutzung überlassen. Für Nebenkosten (Strom, Wasser und Heizung) ist eine Pauschale abzugeben. Das Nähere regelt die von der Samtgemeinde Lüchow erlassene Hausordnung. Zur Bestreitung des Lebensunterhaltes während der Aufenthaltsdauer gewährt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Zuwendungen an die Stipendiaten.
Stipendium
Dauer der Förderung:
9 Monat(e)
Monatlicher Betrag:
2.000 EUR
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury
Zusammensetzung:
Ein Kuratorium beschließt über die Auswahl der Künstler auf Empfehlung eines künstlerischen Beirats. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, wobei das fachliche Votum des künstlerischen Beirats übernommen wird. Das Kuratorium setzt sich zusammen aus: einem Vertreter des Landes Niedersachsen, der vom Minister für Wissenschaft und Kunst benannt wird; einem vom Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg gewählten Abgeordneten; dazu der jeweilige Oberkreisdirektor; vom Samtgemeinderat der Samtgemeinde Lüchow gewählten Ratsmitgliedern; dazu der jeweilige Samtgemeindedirektor. Mitglieder des künstlerischen Beirats : Rudolf Lange, Georg Oswald Cott, Anton Plate, Ludwolf Baucke, Gerd Baumgarten, Peter Devers.
Finanzierung
Träger/Stifter:
Land Niedersachsen - Minister für Wissenschaft und Kultur
Weitere Beteiligte
Veranstalter: Samtgemeinde Lüchow
Spartenzuordnung
Literatur > Literatur allgemein | ---------- | |
Musik > Musik allgemein | ---------- | |