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PLAY LIVE - Bandförderpreis in Baden-Württemberg

Gründungsjahr: 1992, Ort der Verleihung: Baden-Württemberg, Gesamtdotierung: 18.000 EUR

Fördermaßnahme: Förderpreis
Zielgruppe: Nachwuchs
Altersbeschränkung:  27 Jahre
Vergabe: jährlich
Reichweite: Landesweit, Baden-Württemberg
Datenbank-ID: 285 / 1678
Dotierung:
18.000 EUR
   
Verleihung: Termin:  Frühjahr
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung, Kostenerstattung

Popbüro Region Stuttgart
Paul Woog
Naststraße 11a
70376 Stuttgart
TEL.: (0711) 489 09 70
FAX: (0711) 48 90 97 29
paul.woog [ät] region-stuttgart.de
www.bw.popbuero.de PREIS-WEBSEITE: www.bw.popbuero.de ...
Landesarbeitsgemeinschaft der Rockinitiativen in Baden-Württemberg e.V.
Michael Rauch
Hofäcker 3
75210 Keltern
TEL.: (07236) 66 67
Beschreibung
PLAY LIVE wurde erstmals 1992 unter dem Namen "Baden-Württemberg rockt" durchgeführt. 2003 wurden bereits bestehende überregional orientierte Contests in den Wettbewerb integriert und er erhielt den Namen PLAY LIVE. Der Veranstaltungszeitraum wurde auf ein Jahr ausgedehnt, d.h. Start im Frühjahr, Finale im Frühjahr. Die jeweilige Siegerband wird von Baden-Württemberg zum bundesweiten Finale von "local heroes" geschickt, spielt auf dem Southside Festival und wird für das bundesweite Förderprogramm "pop-camp" des deutschen Musikrates vorgeschlagen.
Bei PLAY LIVE steht eine effektive und faire Förderung im Mittelpunkt, um die teilnehmenden Bands auf ihrem Weg zum überregionalem Erfolg zu unterstützen. Der landesweite Bandwettbewerb bietet für Musiker attraktive Auftrittsmöglichkeiten, unterstützendes Coaching, individuelle Preise und professionelles Feedback.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: Frühjahr | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen dürfen Bands aus Baden-Württemberg. Das bedeutet, dass mindestens ein Bandmitglied seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben muss.
Die Mitglieder der Bands dürfen die Altersgrenze von 27 Jahren nicht überschreiten (Ausweiskopien erforderlich).
Repertoire: Alle populären Musikstile sind gleichermaßen zugelassen. Voraussetzung für eine Teilnahme sind eigenkomponierte und selbst geschriebene Songs. Coverbands sind nicht zugelassen. Die Band darf noch keinen Vertrag mit einer Plattenfirma oder einem namhaften Verlag abgeschlossen haben. Eigenverlegte Tonträger bleiben hiervon ausgeschlossen. Das Repertoire muss eine Spielzeit von mindestens 30 Minuten umfassen (kein Playback, elektronisch produzierte Musikelemente dürfen zugespielt werden).
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Die Jury besteht aus Experten aus der gesamten Breite des Musikbusiness.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Landesarbeitsgemeinschaft der Rock- und Musikinitiativen in Baden-Württemberg e.V.

Spartenzuordnung
Musik > Musik allgemein Hauptsparte 
Musik > Rock/Pop ---------- 
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