Niedersächsischer Medienpreis (bis 2011: Niedersächsischer Hörfunkpreis)
Gründungsjahr: 1995, Ort der Verleihung: Hannover, Gesamtdotierung: 22.000 EUR
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) vergibt 2012 zum 18. Mal ihren Medienpreis für herausragende journalistische und kreative Leistungen. Sie möchte auf diesem Weg die Medienvielfalt und publizistische Qualität im niedersächsischen Rundfunk anerkennen, fördern und anregen.
Beteiligen können sich wieder Mitarbeiter/innen von in Niedersachsen empfangbaren privaten Hörfunksendern und zugelassenen Bürgerradios. Auch niedersächsische Schüler/innen haben erneut Gelegenheit, sich mit ihren im Internet veröffentlichten Hörfunkbeiträgen zu bewerben. Erstmalig richtet sich der Preis auch an Mitarbeiter/innen von in Niedersachsen zugelassenen privaten lokalen, regionalen und landesweiten Fernsehveranstaltern sowie von hier lizenziertem Bürgerfernsehen. Der "Niedersächsische Hörfunkpreis" heißt daher seit 2012 "Niedersächsischer Medienpreis".
Es werden 11 Preise in folgenden Kategorien vergeben:
A. Hörfunk:
• Politik/Soziales/Umwelt in Niedersachsen
• Kultur/Musik
• Unterhaltung/Comedy/Hörerbindung
• Kinder
• Sonderpreis "Wirtschaft"
• Sonderpreis "Sport"
• Sonderpreis "Schul-Internetradio"
• Förderpreis "Volontäre"
B. Fernsehen:
• Politik/Soziales/Umwelt in Niedersachsen
• Unterhaltung
• Sonderpreis "Wirtschaft"
• Sonderpreis "Sport"
• Förderpreis "Volontäre"
Anm.: Bei den beiden Sonderpreisen "Wirtschaft" und "Sport" wird ein gemeinsamer Preis für Hörfunk und Fernsehen ausgelobt.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Bei der Anmeldung sind pro Beitrag 1 ausgefüllter Anmeldebogen, eine CD oder MP3-Datei bzw. 2 DVDs einzureichen.
Teilnahmebedingungen:
Der Medienpreis richtet sich an Mitarbeiter/innen der in Niedersachsen empfangbaren privaten Hörfunksender, von lokalen, regionalen und landesweiten Fernsehveranstaltern sowie von zugelassenem Bürgerradio und -fernsehen. Außerdem können sich niedersächsische Schüler/innen mit ihren Internetradio-Beiträgen beteiligen. Zusätzlich können Mitarbeiter/innen von Zulieferern Beiträge einreichen, sofern diese in den Programmen genannter Sender in Niedersachsen ausgestrahlt worden sind. Private Hörfunkanbieter können sich auch mit eigenproduzierten Abrufvideos bewerben. Für Schülerbewerbungen endet die Bewerbungsfrist am 30.4.2012.