The George Weidenfeld Journalistenstipendium - Deutsch-Britisches-Journalistenstipendium
Gründungsjahr: 1995, Ort der Verleihung:
Das George Weidenfeld Journalistenstipendium ermöglicht jedes Jahr fünf britischen und fünf deutschen Journalisten einen Arbeitsaufenthalt im jeweils anderen Land. Die Stipendiaten arbeiten in britischen, beziehungsweise deutschen Redaktionen ihrer Wahl und berichten gleichzeitig für ihre Heimatmedien. Auf diese Weise sollen die Journalisten einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft sowie vom journalistischen Tagesgeschäft im Gastland gewinnen. Das Programm wurde 1995 gegründet. Im Jahr 2000 wurde es nach dem verdienten Londoner Verleger Lord Weidenfeld of Chelsea benannt.
Zur Vorbereitung des Austauschs treffen sich die deutschen und britischen Stipendiaten vor Beginn ihres Auslandsaufenthalts zur Deutsch-Britischen Journalistenkonferenz in Shropshire, Oxford, London und in Berlin. Danach beginnen die Arbeitsstipendien der zehn ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten. Sie dauern bis kurz vor Weihnachten. Die mid-term Konferenz wird im November in London stattfinden.
Die Konferenz führt die Teilnehmer an deutsch-britische Angelegenheiten heran und gibt ihnen die Gelegenheit, sich in Gesprächen mit Experten über aktuelle politische, wirtschaftliche und soziale Themen zu informieren sowie die Beziehungen beider Staaten untereinander und innerhalb der Europäischen Union zu recherchieren. Die Konferenz wurde 1986 auf Initiative vom damaligen Bundespräsidenten Dr. Richard von Weizsäcker gegründet.
Zusätzlich zu dem regulären George Weidenfeld Journalistenstipendium wird ein Kurzstipendium und ein weiteres Stipendium vergeben.
Das Kurzstipendium in Deutschland richtet sich an britische Journalisten.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:englisch
Bewerbungsunterlagen:
Tabellarischer Lebenslauf, ein Passbild, ausgefülltes Bewerbungsformular, kurze Begründung für die Bewerbung, Abriss der journalistischen Pläne im Gastland, journalistisches Gutachten.
Teilnahmebedingungen:
Bewerben können sich britische und deutsche Journalisten, die als Redakteure, Volontäre oder als regelmäßige freie Mitarbeiter bei deutschen oder britischen Medien tätig sind. Flüssigkeit und Sicherheit in beiden Sprachen werden vorausgesetzt. Die IJP legen besonderen Wert auf eine intensive individuelle Vorbereitung des Auslandsaufenthalts durch die Stipendiaten und suchen Bewerberinnen und Bewerber mit überzeugenden Interessen und Schwerpunkten.
Eine Liste der drei favorisierten Gastredaktionen (Name, Ort) soll zudem angegeben werden. Falls schon Kontakt zu diesen Redaktionen besteht und falls bereits Praktika oder freie Tätigkeiten für Redaktionen im Gastland geleistet worden sind, ist dies unbedingt anzugeben.
Außerdem bitten die IJP verbindlich um ein journalistisches Gutachten, ausgestellt vom Ressortleiter oder Chefredakteur (Es dient als Tätigkeitsnachweis und muss zugleich die Beurlaubung für das Stipendium sicher stellen. Das Schreiben kann in deutscher Sprache eingereicht werden.)