Stipendien der Michael-Jürgen-Leisler Kiep Stiftung
Gründungsjahr: 1976, Ort der Verleihung:
Fördermaßnahme: |
Arbeitsaufenthalt |
Zielgruppe: |
Nachwuchs |
Altersbeschränkung: |
32 Jahre |
Vergabe: |
jährlich |
Reichweite: |
National |
Datenbank-ID: |
1568 / 2353 |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt.
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Michael Jürgen Leisler Kiep Stiftung
Philosophenweg 9b
61476 Kronberg
TEL.: (069) 67 73 38 84
FAX: (069) 67 73 38 72
info [ät] kiep-stiftung.de
www.kiep-stiftung.de
Michael-Jürgen-Leisler Kiep Stiftung, c/o
Ingrid Bickmann
Postfach: 15 34
63235 Neu-Isenburg
TEL.: (06102) 519 06
FAX: (06102) 75 62 34
Die Michael-Jürgen-Leisler Kiep Stiftung wurde am 30. November 1976 von Walther Leisler Kiep und seiner Frau Charlotte im Gedenken an ihren Sohn Michael gegründet. Michael verstarb am 30. November 1975 im Alter von 24 Jahren während seiner journalistischen Ausbildung.
Zweck der Stiftung ist, junge Journalisten, die am Beginn ihres Berufsweges stehen, in ihrem Werdegang zu fördern. Sie vergibt alljährlich einen Gesamtpreis in Höhe von US $ 7.500,--. Dieser Betrag dient der Finanzierung eines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika, wobei die Stiftung bemüht ist, dem Stipendiaten eine Möglichkeit zur Hospitanz bei einer Fernseh- oder Rundfunkanstalt oder einer Zeitung zu verschaffen. Der Aufenthalt in den USA sollte mindestens sechs Wochen betragen; es steht dem Stipendiaten jedoch frei, ihn entsprechend den eigenen Möglichkeiten zu verlängern. Die Kosten für den Hin- und Rückflug übernimmt ebenfalls die Stiftung.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Der Bewerber muss ein abgeschlossenes Volontariat bei einer Zeitung, Fernseh- oder Rundfunkanstalt vorweisen oder eine Ausbildung an einer Journalistenschule absolviert haben. Alternativ wird eine mindestens zweijährige durchgehende berufliche Tätigkeit als Journalist akzeptiert.
Der Bewerber muß jeweils bis zum 15. Mai eines Jahres drei veröffentlichte journalistische Arbeiten in 15-facher Ausfertigung einreichen. Bewerber von Rundfunk oder Fernsehen müssen ihre Arbeiten ebenfalls in schriftlicher Form einsenden. Es sind Audio- bzw. Video-Kassetten (jeweils 2-fach) beizulegen. Die einzelnen Beiträge dürfen nicht länger als 10 Minuten dauern. Mit Ausnahme der Kassetten können Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen dem Bewerber – nach Abschluß der Bewerbungsrunde – nicht zurückgegeben werden.
Der Bewerber, bei dem gute Kenntnisse der englischen Sprache vorausgesetzt werden, soll seinen Lebenslauf beifügen sowie ausführlich und in englischer Sprache schildern, was ihn dazu veranlaßt, sich um dieses Stipendium zu bewerben (15-fach). Darüber hinaus interessiert, wie der Bewerber einen solchen Aufenthalt strukturieren, d.h., wo und wie er seine Schwerpunkte setzen würde.