LfK-Medienpreis
Gründungsjahr: 1990, Ort der Verleihung: Stuttgart, Gesamtdotierung: 33.000 EUR
Mit dem "LFK-Medienpreis" werden Hörfunk- und Fernsehbeiträge in Baden-Württemberg prämiert, die sich neben ihrer journalistischen Qualität durch eine besondere Kreativität und Originalität sowie eine zielgruppengerechte Ansprache auszeichnen.
Der Medienpreis Hörfunk wird jeweils einmal in folgenden fünf Kategorien vergeben:
"Information", "Unterhaltung", "Werbung und Promotion", "Nichtkommerzielle Veranstalter" und "Volontäre/Hochschulen/Ausbildungseinrichtungen".
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen können feste und freie Mitarbeiter sowie Volontäre bei den in Baden-Württemberg lizenzierten privaten kommerziellen Hörfunkveranstaltern, Produzenten von Hörfunksendungen für diese Veranstalter, Auszubildende in den Lernradios und Hochschulen sowie sonstigen Ausbildungseinrichtungen, die in Baden-Württemberg lizenzierten nichtkommerziellen Veranstalter.
Der eingesendete Beitrag muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums (siehe Ausschreibung) bei einem in Baden-Württemberg lizenzierten privaten Hörfunkveranstalter als Erstsendung über terrestrische Kapazitäten, analoges oder digitales Kabel, Satellit oder Internet-Streaming ausgestrahlt worden sein. Die Einstellung auf einer Homepage als abrufbarer Beitrag im Internet allein reicht nicht aus.
Für den Medienpreis können sich sowohl Einzelpersonen als auch Teams bewerben. Die Sendungsmacher bei den nichtkommerziellen Veranstaltern und die Volontäre bei den Veranstaltern können Beiträge in allen Kategorien einreichen.