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Rundfunkpreis Mitteldeutschland - Fernsehen

Gründungsjahr: 2005, Ort der Verleihung: Leipzig, Gesamtdotierung: 11.000 EUR

Rundfunkpreis Mitteldeutschland - Fernsehen - Sonderthema
Fördermaßnahme: Hauptpreis
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Regional
Datenbank-ID: 2216 / 5456
Dotierung:
1.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Symposium
im 4. Quartal des Jahres

Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
Andreas Richter
Ferdinand-Lassalle-Straße 21
04109 Leipzig
TEL.: 0341 2259130
FAX: 0341 2259199
info [ät] slm-online.de
www.slm-online.de
Beschreibung
Der Preis soll hervorragende Programmbeiträge privater kommerzieller Fernsehproduzenten aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt und sowie aus Mitteldeutschland insgesamt würdigen. Der Preis hebt das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des in den drei Ländern lizenzierten privaten kommerziellen Fernsehens bei der Berichterstattung über diese einzelnen drei Länder wie über die gesamte Region Mitteldeutschland hervor. Gleichzeitig will die Verleihung des Preises die privaten kommerziellen Fernsehveranstalter ermutigen, hervorragenden Beiträgen kontinuierlich genügend Platz im Programm zur Verfügung zu stellen.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
Die Beiträge sind jeweils einzeln auf abspielbaren DVD einzureichen. Folgende Angaben sind mitzuliefern: Titel, Kategorie, Genre, Länge, Kurzinhalt, Angaben zum Sender, Name der Sendung, Datum/Uhrzeit der Ausstrahlung, Angaben zum Autor, Unterschrift.

Teilnahmebedingungen:
Am Wettbewerb teilnehmen können festangestellte und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von in den drei Ländern (Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen) lizenzierten privaten kommerziellen Fernsehveranstaltern. Die Anzahl der sich am Wettbewerb Beteiligenden ist nicht begrenzt. Auch ist die gesamte Teilnehmerzahl eines einzelnen Veranstalters nicht begrenzt.
Die Länge eines einzelnen Beitrages darf 60 Minuten nicht überschreiten.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Arbeitsgemeinschaft der mitteldeutschen Lnadesmedienanstalten (AML)

Spartenzuordnung
Medien/Publizistik > Fernsehen Hauptsparte 
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