Robert-Geisendörfer-Preis
Gründungsjahr: 1980, Ort der Verleihung: München
Der Robert Geisendörfer Preis wird seit 1983 alljährlich für herausragende publizistische Leistungen deutscher Hörfunk- und Fernsehsender verliehen. Mit dem Medienpreis der Evangelischen Kirche sollen insbesondere Sendungen gewürdigt werden, die das persönliche und soziale Verantwortungsbewusstsein stärken, die zur gegenseitigen Achtung der Geschlechter und zum guten Miteinander von einzelnen, Gruppen und Völkern beitragen, die die christliche Orientierung vertiefen und einen Beitrag zur Überwindung von Gewalt leisten. Der Name des Preises soll an der ersten Fernsehbeauftragten der Evangelischen Kirche erinnern.
Bewerbung: Nicht möglich
Teilnahmebedingungen:
Die öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Programmanbieter mit bundes- oder landesweiter Verbreitung in Deutschland sind eingeladen, jeweils zwei ausgestrahlte Hörfunksendungen einzureichen, dabei gelten Mehrteiler als ein Programm. Bei Serien und Reihen können jeweils bis zu drei Teile eingereicht werden. Alle gestalterischen Formen sind zugelassen, auch ist bei den einzelnen Sendungen keine Zeitdauer vorgeschrieben. Für den Wettbewerb kommen Hörfunksendungen der Rundfunkanstalten und -veranstalter aus allen Redaktionen in Frage.
Die eingereichten Programme müssen erstmals im Vorjahr in der Bundesrepublik Deutschland ausgestrahlt worden sein.