Deutsch-französischer Journalistenpreis - Prix Franco-Allemand du Journalisme
Gründungsjahr: 1982, Ort der Verleihung: Paris / Berlin, Gesamtdotierung: 28.000 EUR
Deutsch-französischer Journalistenpreis - Kategorie Fernsehen
Verliehen wird der Preis an Autoren oder Redaktionen für Beiträge, die Deutschland betreffende Themen aus französischer und die Frankreich betreffende Themen aus deutscher Sicht behandeln oder auch europäische Fragen aus Sicht des einen oder anderen der beiden Länder betreffen und dadurch zu einem besseren und differenzierteren Verständnis der wechselseitigen Standpunkte beitragen; ein größeres Verständnis der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Realitäten beider Länder befördern; die Geschichte der wechselseitigen Verständigung und der Zusammenarbeit in Europa bezeugen.
Der Preis verfolgt auch das Ziel, deutsche und französische Medienschaffende zur Zusammenarbeit anzuregen.
Ausgezeichnet wird der beste gesendete Fernsehbeitrag. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag zu einer Sendung oder eine ganze Sendung handeln.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch, französisch
Bewerbungsunterlagen:
Für nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen siehe: www.dfjp.eu
Teilnahmebedingungen:
Verliehen wird der Preis für Beiträge, die Deutschland betreffende Themen aus französischer und die Frankreich betreffende Themen aus deutscher Sicht behandeln oder auch europäische Fragen aus Sicht des einen oder anderen der beiden Länder betreffen und dadurch zu einem besseren und differenzierteren Verständnis der wechselseitigen Standpunkte beitragen; ein größeres Verständnis der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Realitäten beider Länder befördern; die Geschichte der wechselseitigen Verständigung und der Zusammenarbeit in Europa bezeugen.
Die Anmeldungen können eingereicht werden
durch den ausstrahlenden Programmveranstalter
durch das publizierenden Presseorgan
durch die für den Beitrag zuständige Redaktion
durch den Autor
durch den Produzenten oder
durch publizistisch tätige Mitarbeitern deutscher und französischer Institutionen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Kultur
Zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle Beiträge zugelassen, die vom Tag nach dem Einsendeschluss des Vorjahres bis einschließlich zum Tag des Einsedeschlusses im Vergabejahr in Deutschland oder Frankreich veröffentlicht worden sind und die dem Geist des Deutsch-Französischen Journalistenpreises und den Preiskriterien entsprechen.
Mit der Anmeldung werden den Veranstaltern des Deutsch-Französischen Journalistenpreises die Rechte zur Veröffentlichung und Vorführung der eingereichten Beiträge im Rahmen des Deutsch-Französischen Journalistenpreises sowie in Zusammenhang mit dem Preis stehenden Publikationen eingeräumt. Für den Fall der Auszeichnung mit einem Preis wird den Veranstaltern darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, den prämierten Beitrag als Ganzes oder in Teilen auszustrahlen, nachzudrucken oder in die Internetangebote der Veranstalter einzustellen. Wird ein Beitrag eingereicht, ohne dass der Anmeldende im Besitz der notwendigen Rechte ist, stellt er die Veranstalter insoweit frei.