Deutsch-Nordeuropäisches Journalistenstipendium
Gründungsjahr: 2000, Ort der Verleihung: bundesweit, Gesamtdotierung: 30.000 EUR
Das Deutsch-Nordeuropäische Journalistenstipendium ermöglicht Arbeitsaufenthalte in den fünf nordischen Ländern Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden.
Insgesamt fünf deutsche Journalisten erhalten die Möglichkeit, bei einem Medium in einem der nordischen Länder zu arbeiten. Das Programm wird zeitgleich in den nordischen Ländern ausgeschrieben. Ebenso erhalten fünf nordeuropäische Kollegen die Möglichkeit, zwei Monate bei einem Medium in Deutschland zu arbeiten.
Mit Hilfe des Deutsch-Nordeuropäischen Journalistenstipendiums sollen junge Journalisten einen persönlichen Eindruck von Politik, Wirtschaft, Kultur sowie vom gesellschaftlichen Alltag in unseren nördlichen Nachbarländern bekommen. Es bietet die einmalige Gelegenheit, in einem fremden journalistischen Arbeitsumfeld zu arbeiten und dabei neue Erfahrungen zu sammeln.
Das Stipendium beginnt mit einer viertägigen Einführungstagung in einer der nordischen Hauptstädte. Daran schließt sich in der Regel der achtwöchige Aufenthalt bei dem nordeuropäischen bzw. deutschen Medium unmittelbar an. Das Gastmedium suchen die IJP in Absprache mit den Stipendiaten aus.
Nach ihrer Rückkehr müssen die Stipendiaten einen mehrseitigen Erfahrungsbericht und Kopien ihrer entstandenen Berichte für eine Abschlussdokumentation einreichen.
Alle Stipendiaten sind eingeladen, über das Programm hinaus durch einen Alumni-Kreis in Kontakt zu bleiben.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Teilnahmebedingungen:
Bewerben kann sich jeder Journalist, der als freier Mitarbeiter, Volontär oder Redakteur bei deutschen Medien tätig ist. Sprachkenntnisse einer nordischen Sprache – bzw. bei Bewerbern aus Nordeuropa der deutschen Sprache - sind nicht Voraussetzung. Arbeitsfähige Englischkenntnisse werden in jedem Fall erwartet.
Der Bewerbung beizufügen sind ein tabellarischer Lebenslauf mit Passbild, ein journalistisches Gutachten des Ressortleiters oder Chefredakteurs (das zugleich die Bewerbung unterstützt, ggf. die Beurlaubung für die Zeit des Stipendiums sicherstellt und als journalistischer Tätigkeitsnachweis dient), maximal vier schriftliche Arbeitsproben; Fernseh- und Rundfunkjournalisten werden gebeten, als Arbeitsnachweis keine Kassetten einzusenden, sondern eine Liste herausragender Beiträge, eine Präferenzangabe für bestimmte Länder und Medien, sowie die Angabe, ob die Bewerbung für alle, oder nur für die benannten Länder gelten soll.