Deutsch-Niederländisches Journalistenstipendium
Gründungsjahr: 1994, Ort der Verleihung: bundesweit
Das Deutsch-Niederländische Journalistenstipendium wurde 1994 als zweites Stipendienprogramm der IJP gegründet. Es ermöglicht jährlich bis zu acht niederländischen und bis zu acht deutschen Journalisten die Gelegenheit zu einem zweimonatigen Arbeitsaufenthalt im anderen Land.
Die Stipendiaten arbeiten als Gastredakteure bei einer Redaktion ihrer Wahl und rechercherieren gleichzeitig Themen für ihre Heimatmedien. Auf diese Weise entsteht ein intensiver persönlicher Eindruck von Medien, Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft im Gastland.
In der ersten Wochen des Stipendiums können Teilnehmer mit geringen Kenntnissen der Sprache des Gastlandes an einem zweiwöchigen Intensivsprachkurs teilnehmen, dessen Kosten von den IJP übernommen werden.
Zur gemeinsamen Vorbereitung kommen alle Teilnehmer zu Beginn ihres Stipendiums zu einer viertägigen Einführungstagung in den Niederlanden zusammen, bei der die Stipendiaten Grundwissen über die Presselandschaft und die politische Kultur des Nachbarlandes vermittelt bekommen.
Während einer gemeinsamen Abschlusstagung in Berlin werden Erfahrungen ausgetauscht und - wie bei der Einführungstagung - persönliche Kontakte geknüpft; dem dient auch die Jahrestagung aller ehemaligen Teilnehmer.
Nach ihrer Rückkehr müssen die Stipendiaten einen mehrseitigen Erfahrungsbericht und Kopien ihrer entstandenen Berichte für eine Abschlussdokumentation einreichen.
Alle Stipendiaten sind eingeladen, über das Programm hinaus durch einen Alumni-Kreis in Kontakt zu bleiben.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Teilnahmebedingungen:
Bewerben können sich niederländische und deutsche Journalisten, die als freie Mitarbeiter, Volontäre oder Redakteure bei deutschen oder niederländischen Medien tätig sind. Bewerber senden einen tabellarischen Lebenslauf, ein Passbild sowie ein journalistisches Gutachten, ausgestellt vom Ressortleiter oder Chefredakteur. Das Gutachten soll als journalistischer Tätigkeitsnachweis die Bewerbung unterstützen und gleichzeitig die Beurlaubung für das Stipendium sicherstellen.
Außerdem werden drei schriftliche Arbeitsproben (nicht mehr!) verlangt. Fernseh- und Rundfunkjournalisten mögen eine Textabschrift ihres Beitrages einschicken, keine Audio- oder Videocassetten.