Deutsch-Asiatisches Journalistenstipendium
Gründungsjahr: 1995, Ort der Verleihung: bundesweit
Das Deutsch-Asiatische Journalistenstipendium gibt jedes Jahr jeweils sechs bis acht deutschen und asiatischen Journalisten die Gelegenheit zu einem Arbeitsaufenthalt im jeweils anderen Land. Gastländer sind Indonesien, Thailand, Südkorea sowie die Volksrepublik China oder Vietnam. Die Stipendiaten hospitieren acht Wochen in asiatischen (englischsprachigen) beziehungsweise deutschen Redaktionen und recherchieren gleichzeitig Themen für ihre Heimatmedien.
Ziel ist es, den Journalisten die Möglichkeit zu geben, sich mit Wirtschaft und Politik dieser Regionen auseinander zusetzen und unbeschwert von den Produktionszwängen der täglichen Berichterstattung einen nachhaltigen Eindruck von den kulturellen Besonderheiten der Region zu gewinnen.
Das Stipendieprogramm beginnt Anfang Mai mit einer gemeinsamen Einführungstagung der deutschen und asiatischen Stipendiaten eines Jahrgangs in Berlin. Daran schließt sich das traditionelle Alumni-Treffen aller deutschen Stipendiaten an, so dass die Möglichkeit zu einem regen Informationsaustausch gegeben ist.
Nach ihrer Rückkehr müssen die Stipendiaten einen mehrseitigen Erfahrungsbericht und Kopien ihrer entstandenen Berichte für eine Abschlussdokumentation einreichen.
Um einen zukünftigen Austausch von Erfahrungen sicherzustellen, wird von jedem Stipendiaten ein aktives Engagement in der Alumni-Vereinigung des Programms erwartet.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch,englisch
Teilnahmebedingungen:
Bewerben können sich asiatische und deutsche Journalisten, die regelmäßig als freie Mitarbeiter, Volontäre oder Redakteure für deutsche oder asiatische Zeitungen, Hörfunksender, TV-Stationen oder Online-Redaktionen tätig sind. Sehr gute Englischkenntnisse für die deutschen Bewerber und sehr gute Englisch- sowie gute Deutschkenntnisse werden von den asiatischen Bewerbern erwartet. Kenntnisse einer asiatischen Sprache für die deutschen Bewerber sind nicht zwingend. Bewerber senden einen tabellarischen Lebenslauf in deutscher bzw. englischer Sprache, ein Passbild, einen kurzen Abriss der Recherchepläne im Gastland sowie ein journalistisches Gutachten, ausgestellt vom Ressortleiter oder Chefredakteur. Das Gutachten soll die Bewerbung als journalistischer Tätigkeitsnachweis unterstützen und gleichzeitig die Beurlaubung für das Stipendium sicherstellen.