Deutscher Kinderhörspiel-Preis
Gründungsjahr: (1985) 1996, Ort der Verleihung: Düsseldorf
Der Deutsche Kinderhörspielpreis ging aus dem terre des hommes-Kinderhörspielpreis hervor, den das entwicklungspolitische Kinderhilfswerk seit 1985 vergeben hatte. Als 1994 aufgrund finanzieller Schwierigkeiten die Einstellung des renommierten Preises drohte, führte die Filmstiftung NRW und die Stadt Wuppertal den Preis unter neuem Namen fort. Heute sind die Filmstiftung NRW und die ARD gleichberechtigte Träger des Preises, unterstützt von der Stadt Wuppertal.
Bewerbung: Erforderlich im Rahmen eines Wettbewerbes
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Zur Einreichung berechtigt sind die Landesrundfunkanstalten der ARD und DLR als auch Verlage, Autoren und andere Hörspiel-Produzenten. Die eingereichten Werke müssen veröffentlicht/gesendet sein oder einen festen Sende-/Veröffentlichungstermin bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Preis vergeben wird, nachweisen können. Produktionen,
die vor dem 1. Juli des Vorjahres gesendet/veröffentlicht wurden, sind nicht zugelassen.
Jeder Einreicher darf maximal eine Produktion mit einer maximalen Länge von 90 min. in Form einer CD zum Wettbewerb einreichen. Einzelne Folgen von Hörspielserien sind zugelassen. Keine Produktion darf mehrfach eingereicht werden. Die Einreichung einer Serienfolge schließt die Einreichung anderer Folgen derselben Serie aus.
Mit der Produktion (in neunfacher CD-Kopie) sind einzureichen:
a) Anmeldeformular (die dort gemachten Angaben sind für die Einreichung verbindlich)
b) Produktionsblatt mit Angaben zum Inhalt (Pressetext), zur Besetzung, zum Ort und Zeitpunkt der Produktion und gegebenenfalls deren Erstsendedatum und Daten von Veröffentlichungen des Werkes
c) Manuskript oder, wo ein solches nicht vorliegt, ein Treatment
d) Kurzbiographie und Werkverzeichnis des Urhebers
e) Angaben zu den Online-Nutzungsrechten