Bettina-von-Arnim-Preis für Kurzgeschichten
Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: Hamburg, Gesamtdotierung: 15.000 EUR
Bettina-von-Arnim-Preis für Kurzgeschichten - 3. Preis
Die nach der Schriftstellerin Bettina von Arnim benannte Auszeichnung wurde zwischen 1992 und 2003 jährlich, ab 2003 in zweijährigem Rhythmus von der Frauenzeitschrift "Brigitte" verliehen. Teilnehmen konnten sowohl professionelle Schriftsteller/-innen als auch Hobby-Autoren/-innen. Derzeit schreibt die "Brigitte" statt dieses Preises den BRIGITTE-ROMANPREIS aus.
Dieser Preis ist gestaffelt:
Bettina-von-Arnim-Preis für Kurzgeschichten - 1. PreisBettina-von-Arnim-Preis für Kurzgeschichten - 2. PreisBettina-von-Arnim-Preis für Kurzgeschichten - 3. Preis
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
An dem Wettbewerb kann jede/r mit einem unveröffentlichten Text von bis zu sieben Schreibmaschinenseiten (pro Seite 30 Zeilen à 60 Anschlägen) teilnehmen. Der Text darf bis zum Zeitpunkt der Preisverleihung weder in Buchform noch in einem anderen Medium publiziert werden. Die Unterlagen, das Manuskript in zweifacher Kopie sowie, davon separiert, die Adresse, Telefonnummer und biographische Daten der Autorin/des Autors sind unter dem Stichwort "Bettina-von-Arnim-Preis" an die Brigitte-Redaktion einzusenden.