Burgschreiber/in zu Beeskow
Gründungsjahr: 1993, Ort der Verleihung: Beeskow, Gesamtdotierung: 5.000 EUR
Das Amt „Burgschreiber/in zu Beeskow“ (seit 1993) wird vom Landkreis Oder-Spree und der Stadt Beeskow ausgeschrieben (Januar bis Mai 2021). Es ist mit einem Förderstipendium sowie freiem Wohn- und Arbeitsraum auf der Burg Beeskow verbunden. Das Stipendium ermöglicht dem/r Burgschreiber/in, eigene literarische Vorhaben umzusetzen. Wünschenswert ist die Bereitschaft zum aktiven Austausch zwischen Burgschreiber/in, Stadt und Region. Die Burg unterstützt den/die Burgschreiber/in, eigene Vorstellungen und Ideen für Projekte vor Ort zu verwirklichen, beispielsweise in Form von Lesungen, in Zusammenarbeit mit Schulen und/oder kulturellen Einrichtungen sowie der lokalen Presse. Für den/die Amtsinhaber/in besteht für die Dauer des Stipendiums grundsätzlich Residenzpflicht. Eine am 09. Januar 2021 geplante Antritts- und am 28. Mai 2021 geplante Abschlusslesung sind wahrzunehmen. Weitere Lesungstermine können in Abstimmung mit dem/der Burgschreiber/in vereinbart werden.
Der/die Burgschreiber/in verfasst im Laufe der Amtszeit neben eigenen literarischen Vorhaben sogenannte „Burgminiaturen“, die Teil der Abschlusslesung sind und der Burg zur späteren Veröffentlichung (Anthologie der Burgschreiber 2018-2022) zur Verfügung stehen.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
30.06.2020 |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Grundlage für die Bewerbung ist die Anerkennung der „Richtlinien für die Verleihung des Amtes Burgschreiber/in zu Beeskow“. Voraussetzung für die Bewerbung ist die erfolgte Veröffentlichung von mindestens drei selbstständigen Publikationen Bücher, Anthologiebeiträge, Beiträge in Literaturzeitschriften mit ISBN/ISSN bzw. Aufführungs-, Sendedatum für Dramatik, Hörspiel, Drehbuch, die nicht im Eigenverlag bzw. durch Eigenfinanzierung zustande gekommen sind.
Die Bewerber/innen reichen drei Leseproben im Umfang von insgesamt max. 50 Seiten in Verbindung mit einem Nachweis über deren Veröffentlichung ein. Um ein kurzes, aussagefähiges Motivationsschreiben inhaltliches Interesse, literarisches Vorhaben für die Dauer der Amtszeit, eigene Vorstellungen zur Amtserfüllung wird gebeten. Als Anlagen sind die Biografie, ein Foto und die Bibliografie mit den darin vermerkten Leseproben einzureichen. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen werden nur in elektronischer Form - zusammengefasst in einem mit dem vollständigen Namen des/r Bewerber/in gekennzeichneten PDF - entgegengenommen. Einsendeschluss ist der 30.6.2020 Maileingang.
Eine wiederholte Bewerbung ehemaliger Burgschreiber/innen ist nicht möglich. Über die Vergabe entscheidet eine Jury entsprechend den Richtlinien. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.
Teilnahmebedingungen:
Von dem/r Burgschreiber/in wird erwartet, dass er/sie sich während der Amtszeit literarisch oder publizistisch mit der städtisch wie ländlich geprägten Umgebung vor Ort auseinandersetzt, am öffentlichen Leben der Stadt sowie des Landkreises teilnimmt und auf Anfrage zu Lesungen oder Vorträgen zur Verfügung steht.
Für den/die Amtsinhaber/in besteht für die Dauer des Stipendiums grundsätzlich Residenzpflicht.
Eine am 09. Januar 2021 geplante Antritts- und am 28. Mai 2021 geplante Abschlusslesung sind wahrzunehmen. Weitere Lesungstermine können in Abstimmung mit dem/der Burgschreiber/in vereinbart werden. Der/die Burgschreiber/in verfasst im Laufe der Amtszeit neben eigenen literarischen Vorhaben sogenannte „Burgminiaturen“, die Teil der Abschlusslesung sind und der Burg zur späteren Veröffentlichung Anthologie der Burgschreiber 2018-2022 zur Verfügung stehen.