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Projektförderung Literatur der Kulturverwaltung des Berliner Senats

Gründungsjahr: , Ort der Verleihung: Berlin, Gesamtdotierung: 44.300 EUR

Projektförderung Literatur der Berliner Kulturverwaltung - Projektförderung Literatur
Fördermaßnahme: Projektförderung
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs, Vereine, Institutionen, Buchhandlungen
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Lokal, Berlin
Datenbank-ID: 2008 / 3179
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Senatskanzlei Berlin
Literaturförderung Projekte und Stipendien
Wolfgang Meyer
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin
TEL.: (030) 90 22 85 36
FAX: (030) 90 22 84 57
wolfgang.meyer [ät] kultur.berlin.de
www.berlin.de PREIS-WEBSEITE: www.berlin.de/sen/kultur/progr ...
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Kulturelle Angelegenheiten
Herr Meyer
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin
TEL.: (030) 90 22 85 36
FAX: (030) 90 22 84 57
wolfgang.meyer [ät] kultur.berlin.de
www.berlin.de
PREIS-WEBSEITE:  www.berlin.de ...
Beschreibung
Die Berliner Kulturverwaltung vergibt – nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel - Projektzuschüsse zur Förderung von Literaturprojekten in Berlin. Gefördert werden literarische Projekte, in denen komplexere, experimentelle, interdisziplinäre und / oder zielgruppenorientierte Ansätze und Formate im Bereich der Vermittlung der belletristischen Gegenwartsliteratur zum Ausdruck kommen.
 
Der beantragte Projektzuschuss sollte 10.000 € nicht überschreiten. Beantragt werden können sowohl Personalmittel (Honorare) als auch die für die Projektdurchführung und die Öffentlichkeitsarbeit notwendigen Sachmittel.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Die Senatsverwaltung fördert literarische Veranstaltungen von Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden, Institutionen und Initiativen nach Begutachtung eines detaillierten Projektantrages. Dem Projektantrag sind beizufügen: eine ausführliche Beschreibung des Projekts, seiner Zielsetzung und den beteiligten Institutionen sowie Autorinnen und Autoren sowie ein detaillierter Kostenplan (Einnahmen und Ausgaben).
Um die Honorare für Lesungen können sich die Autoren nicht selbst bewerben, sie werden von den (ausschließlich professionellen) Veranstaltern an die Künstler ausgezahlt.
Die Ausschreibungen finden in der Regel zu Beginn des Jahres statt.

Die Ehrenunterstützung wird verdienten Berliner Autorinnen und Autoren, die in Not geraten sind, zugedacht. Eine Eigenbewerbung ist hier nicht möglich
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Kulturverwaltung des Berliner Senats

Spartenzuordnung
Literatur > Literatur allgemein Hauptsparte 
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