Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 26 von 615  | Literatur allgemein

Arbeitsstipendien für Berliner Autorinnen und Autoren

Gründungsjahr: 1965, Ort der Verleihung: Berlin, Gesamtdotierung: 144.000 EUR

Fördermaßnahme: Stipendium, 12 Vergaben
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Landesweit, Berlin
Datenbank-ID: 240 / 2223
Dotierung:
12.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Senatskanzlei Berlin
Literaturförderung Projekte und Stipendien
Wolfgang Meyer
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin
TEL.: (030) 90 22 85 36
FAX: (030) 90 22 84 57
wolfgang.meyer [ät] kultur.berlin.de
www.berlin.de PREIS-WEBSEITE: www.berlin.de/sen/kultur/progr ...
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Kulturelle Angelegenheiten
Herr Meyer
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin
TEL.: (030) 90 22 85 35
FAX: (030) 90 22 84 57
wolfgang.meyer [ät] kultur.berlin.de
www.berlin.de
PREIS-WEBSEITE:  www.berlin.de ...
Beschreibung
Die Stipendien für Studienzwecke sind dazu bestimmt, förderungswürdigen Schriftstellerinnen und Schriftstellern aus Berlin die Möglichkeit zu geben, geplante literarische Arbeiten zu beginnen, Entwürfe ausreifen zu lassen und begonnene Arbeiten zu vollenden. Die Mittel sollen Empfänger in die Lage versetzen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren zu können.
Stipendium
Dauer der Förderung: 6 Monat(e)
Monatlicher Betrag: 2.000 EUR
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:k.A.



Teilnahmebedingungen:
Die Geförderten sollen ihren ständigen Wohnsitz in Berlin haben. Jede/r Berliner Autor/in - unabhängig davon, in welcher Sprache sie/er schreibt - kann sich bewerben. Gefördert werden sollen vor allem Autorinnen und Autoren, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen, es können sich jedoch auch Autorinnen und Autoren bewerben, von denen bislang keine Veröffentlichungen vorliegen. Bei der Vergabe von Stipendien dürfen bestimmte literarische Richtungen und Tendenzen nicht bevorzugt werden. Der Maßstab für die Vergabe eines Stipendiums ist die literarische Qualität. Eine wiederholte Vergabe ist möglich.

Die Bewerbungsunterlagen für das kommende Jahr sind jeweils ab Oktober/November erhältlich, Bewerbungsschluss ist in der Regel im Januar des betreffenden Jahres.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Der Staatssekretär für Kultur entscheidet über die Vergabe von Stipendien, nachdem er ein beratendes Gremium von Sachverständigen gehört hat. Das Gremium besteht in der Regel aus sechs Sachverständigen.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Kulturverwaltung des Berliner Senats

Spartenzuordnung
Literatur > Literatur allgemein Hauptsparte 
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