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Deutscher Übersetzerfonds e.V.

Gründungsjahr: 1997, Ort der Verleihung: Berlin

Deutscher Übersetzerfonds e.V. - Reisestipendium
Fördermaßnahme: Reisestipendium
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: halbjährlich
Reichweite: Sprachraum deutsch
Datenbank-ID: 2295 / 3676
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Deutscher Übersetzerfonds e.V.
c/o Literarisches Colloquium Berlin (LCB)
Jürgen Jakob Becker
Am Sandwerder 5
14190 Berlin
TEL.: (030) 81 69 96 25
FAX: (030) 80 49 08 57
mail [ät] uebersetzerfonds.de
www.uebersetzerfonds.de
Beschreibung
Zweck des Fonds mit Sitz im Literarischen Colloquium Berlin ist es, die Kunst des Übersetzens zu fördern und damit der qualitätsvollen Vermittlung fremder Literatur ins Deutsche, der Völkerverständigung, der Sprachkultur und dem literarischen Leben zu dienen. Er kann dafür Mittel entgegennehmen und einwerben.
"Der Deutsche Übersetzerfonds entwickelt darüberhinaus neue Formen des Erfahrungsaustausches und der Wissensvermittlung: Grundlagenseminare, thematische Workshops (u.a. "Übersetzen von Dialogen", "Neuübersetzung von Klassikern", "Über den Umgang mit Umgangssprache") und im zunehmenden Maße auch dezentrale Modelle der Zusammenarbeit von Übersetzern. Die Vision einer Hohen Schule des Literaturübersetzens, einer im Verein mit anderen Partnern aufzubauenden "virtuellen“ Akademie der Übersetzungskunst, nimmt Gestalt an." (Zitat aus der Eigendarstellung auf der Website des Übersetzerfonds).
Gründungsmitglieder sind: die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V., der Deutsche Literaturfonds e.V., das Europäische Übersetzerkollegium Straelen e.V., der Freundeskreis zur internationalen Förderung literarischer und wissenschaftlicher Übersetzungen e.V., das Kulturwerk deutscher Schriftsteller e.V., das Literarische Colloquium Berlin e.V., der Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. und die VG Wort.
 
Reisestipendien ermöglichen dem Übersetzer entweder Recherchen zu einem bestimmten Buchprojekt oder verhelfen ihm durch eine Reise ins Land seiner Ausgangssprache zur Auffrischung seiner sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse.
Stipendium
Dauer der Förderung: keine Angabe
Monatlicher Betrag: keine Angabe
Eine Unterkunft wird gestellt.
Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den tatsächlichen Reisekosten (Fahrtkosten und nach amtlichen Sätzen berechnete Aufenthaltspauschalen, in der Regel zwischen 500 € und 4.000 €).
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: Bewerbung jeweils zum 31. März und 30. September | Bewerbungssprache:k.A.



Teilnahmebedingungen:
Das Stipendium wird jeweils zum 31. März und zum 30. September vergeben.
Ausführliche Informationen zu den Teilnahmebedingungen siehe: www.uebersetzerfonds.de/index2.html
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury



Mitglieder:
2010: Irmela Brender, Barbara Conrad, Werner von Koppenfels, Bernd Schwibs, n.n. 

Finanzierung
Träger/Stifter:
Kulturstiftung der Länder (KSL)
Auswärtiges Amt (AA)
Kulturstiftung des Bundes

Spartenzuordnung
Literatur > Übersetzung Hauptsparte 
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