Fördermaßnahme 14 von 77 | Lyrik
Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V. - Mitgliedschaft
Gründungsjahr: 1949, Ort der Verleihung: Darmstadt
Fördermaßnahme: |
undotierte Ehrung |
Zielgruppe: |
Professionelle |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
Sonstiges, nicht festgelegt |
Reichweite: |
International |
Datenbank-ID: |
1279 / 2799 |
|
|
Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt.
|
Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V.
Alexandraweg 23
64287 Darmstadt
TEL.: (06151) 409 20
FAX: (06151) 40 92 99
sekretariat [ät] deutscheakademie.de
www.deutscheakademie.de
Beschreibung
Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung ist keine staatliche Institution. In der Rechtsform eines eingetragenen Vereins wird sie sowohl aus öffentlichen als auch privaten Mitteln finanziert, über deren Beschaffung und Verwendung ein aus Repräsentanten des Bundes, der Ländergemeinschaft, des Landes Hessen und der Stadt Darmstadt sowie aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens bestehendes Kuratorium wacht. Etwa 90 Prozent des Etats werden durch Zuwendungen der öffentlichen Hand gedeckt.
Ziel und Aufgabe der Akademie ist es, "das deutsche Schrifttum vor dem In- und Ausland zu vertreten, auf pflegliche Behandlung der deutschen Sprache hinzuwirken, begabte Schriftsteller zu fördern, literarisch, kulturgeschichtlich oder sprachwissenschaftlich wertvolle Werke herauszugeben''.
In der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung sind Persönlichkeiten versammelt, deren Arbeit und Interesse sich auf alle Gattungen und Gebiete der Literatur und Sprache beziehen: Schriftsteller, Übersetzer, Sprach- und Literaturwissenschaftler, Historiker, Kunsthistoriker, Pädagogen, Philosophen und andere.
Die Aufnahme in die Akademie setzt ein Œuvre voraus, das die deutsche Sprache und Literatur bereichert hat. Eine Zuwahlkommission diskutiert Vorschläge für neue Migliedschaften und trägt ihre begründeten Empfehlungen den Mitgliedern der Akademie vor. Die Mitgliederversammlung, die jeweils während der Tagungen zusammentritt, entscheidet dann über die Zuwahl.
Die Mitglieder der Akademie sind in ordentliche und korrespondierende unterteilt. Zu ordentlichen Mitgliedern können Personen gewählt werden, die der deutschen Sprache und der deutschen Literatur durch ihr Werk gedient und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder ist durch die Satzung auf 100 begrenzt. Für die Wahl zum korrespondierenden Mitglied gelten die gleichen Voraussetzungen, nur daß der Wohnsitz der Kandidaten außerhalb Deutschlands liegt. Ihre Zahl ist auf 120 begrenzt.
Gegenwärtig gehören der Akademie 178 Mitglieder an.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Nicht möglich
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen
Geförderte/Geehrte
Finanzierung
Träger/Stifter:
Land Hessen
Bund
Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V.
Spartenzuordnung
Literatur > besondere Verdienste | Hauptsparte | |
Literatur > Drama | ---------- | |
Literatur > Erzählung/Kurzgeschichten | ---------- | |
Literatur > Essay | ---------- | |
Literatur > Literaturwissenschaft | ---------- | |
Literatur > Lyrik | ---------- | |
Literatur > Prosa | ---------- | |
Literatur > Übersetzung | ---------- | |
Weitere (u.a. Politische Kultur) > Geisteswissenschaften | ---------- | |