Gerlinger Lyrikpreis 2018 der Petra Schmidt-Hieber Literatur-Stiftung
Gründungsjahr: 2011, Ort der Verleihung: Gerlingen, Gesamtdotierung: 10.000 EUR
Gerlinger Lyrikpreis der Petra Schmidt-Hieber Literatur-Stiftung
Die Petra Schmidt-Hieber Literatur-Stiftung verleiht im Jahr 2018 zum 2. Mal den Gerlinger Lyrikpreis. Diese Auszeichnung wird alle 2 Jahre in Form eines Wettbewerbs vergeben und ist mit 7500.- Euro dotiert. Der Preis würdigt eine bestimmte Anzahl eingereichter Gedichte mit hohem künstlerischem Anspruch.
Darüberhinaus wird ein Förderpreis über 2500.- Euro zuerkannt, der das literarische Debütwerk einer Lyrikerin, eines Lyrikers aus den letzten 3-4 Jahren auszeichnet.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Es können mindestens 4 und höchstens 8 selbstverfasste, bisher nicht veröffentlichte Gedichte eingesandt werden. Die Texte sind in fünffacher Ausführung nebst einer gesonderten, kurzen Biobibliographie -Lebenslauf und Bibliographie- mit aktueller Anschrift und Kontaktdaten einzusenden. Da das Auswahlverfahren anonymisiert ist , darf auf den Gedichten der eigene Name nicht erscheinen. Stattdessen muß ein Kennwort auf allen Textseiten sowie auf der gesonderten Biobibliograhie angegeben werden. Alle Texte sind maschinen- oder computergeschrieben auf DIN A4 Seiten einzureichen. Die Gedichte sind nicht themengebunden, ein Gedicht sollte nicht mehr als 40 Verszeilen umfassen.
Bewerbungen für den Gerlinger Lyrikpreis 2018 bzw. den Förderpreis 2018 sind ausschließlich auf dem üblichen Postweg,- also nicht per Einschreiben, Fax oder E-Mail- vom 1. Dezember 2017 bis zum 15. März 2018 einzureichen.
Einsendungen sind zu richten an:
Petra Schmidt-Hieber Literaturstiftung
Gerlinger Lyrikpreis 2018
Postfach 100252
70827 Gerlingen
Teilnahmebedingungen:
Einreichen dürfen Autorinnen und Autoren, die nachweislich ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und Veröffentlichungen in Buchform -kein Selbstverlag-, in Literaturzeitschriften, Anthologien oder auf anerkannten literarischen Webseiten belegen können.
Es erfolgen keine Eingangsbestätigungen oder Zwischenbescheide und eingereichte Manuskripte werden nicht zurückgeschickt.
Wichtige Hinweise:
Einsendungen per E-Mail, Fax oder Einschreiben per Post werden nicht berücksichtigt. Es können keine Eingangsbestätigungen oder Zwischenbescheide versandt werden. Es erfolgt keine Rücksendung der eingereichten Manuskripte. Die nicht prämierten Gedichte werden nach Entscheid der Jury vernichtet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.